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Sterbehilfe-Vereinbarung soll vor Bundesgericht

Freitag, 11. September 2009, 13:44 Uhr, Aktualisiert 16:43 Uhr

Das Bundesgericht soll entscheiden, ob die Vereinbarung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit der Sterbehilfeorganisation Exit zulässig ist, finden mehrere Organisationen. Sie haben sich mit einer Beschwerde an die Obersten Richter in Lausanne gewendet.

Ein Mann in dunklem Anzug zündet eine Kerze an. Auf dem Tisch stehen zudem ein Glas Wasser und ein Medikamentenfläschchen.
Gegen die Zürcher Sterbehilfe-Vereinbarung haben mehrere Organisationen Beschwerde eingereicht. (keystone)

Beschwerdeführer sind Human Life International (HLI) Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) sowie die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE). Sie haben für ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung beantragt, wie sie mitteilten. Gleichzeitig haben sie eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht.

Die drei Organisationen machen geltend, mit dem Abschluss einer derartigen Vereinbarung überschreite die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen. Der «ethisch moralisch äusserst umstrittenen Suizidbeihilfe» werde damit auch noch «ein staatliches Gütesiegel aufgedrückt».

Da die Oberstaatsanwaltschaft durch die Vereinbarung mit Exit offensichtlich zu Gunsten einer bundesweiten gesetzlichen Regelung auf den Bundesrat Druck machen wolle, würden die Beschwerde führenden Organisationen und mitunterzeichnende Personen mit ihrem juristischen Vorgehen ein klares Zeichen setzen, hiess es

Die Organisationen setzen sich für eine Förderung der Palliativmedizin nach deutschem Vorbild ein. Die dortigen positiven Erfahrungen mit Hospizen für Sterbende im Endstadium liessen sich problemlos auf die Schweiz übertragen, schreiben sie. Damit liessen sich Suizide vermeiden.

Die kritisierte Vereinbarung regelt, wer wem unter welchen Voraussetzungen Suizidhilfe leisten darf und wie genau ein solcher Vorgang abzulaufen hat. Sie soll gewährleisten, dass das Recht auf einen würdigen Tod und auf Selbstbestimmung respektiert wird. Gleichzeitig soll sie die nötige Fürsorge bei suizidgefährdeten Menschen ermöglichen.

Die Vereinbarung wurde mit Zustimmung von Regierungsrat Markus Notter, Vorsteher der Zürcher Direktion der Justiz und des Innern, abgeschlossen. Der Regierungsrat und die Organisation Exit befürworten aber eine nationale gesetzliche Regelung der Suizidhilfe.

(sda/ap/bers)

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J. Calöri, Chur

Verfasst am: 11.9.2009 19:09

Es wird Zeit, dass jemand klagt

Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei legislative... mehr

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