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Google Street View: Thür geht vor Bundesgericht

Mittwoch, 2. September 2009, 20:20 Uhr, Aktualisiert 03.09.2009, 8:48 Uhr

Losgelöst von Googles Datenschutzbestrebungen wird der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, vor Bundesgericht klagen. «Es braucht eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichts, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gibt», bestätigt Thür gegenüber «10vor10». Zudem fordert er eine Bewilligungspflicht für Internetfirmen.

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Datenschutzbeaftragter will gegen Streetview klagen

Thür kritisiert seit der Aufschaltung des Internetdienstes Street View, dass Google die fotografierten Menschen im Internet zu wenig unkenntlich mache.

Er sagt gegenüber dem Nachrichtenmagazin «10vor10» des Schweizer Fernsehens: «Die Anonymisierung in Google Street View ist offensichtlich ungenügend.» Deshalb hat der Datenschutzbeauftragte Google heute aufgefordert, vorderhand keine neuen Schweizer Ortschaften im Internet aufzuschalten.

Generell geht es Datenschützer Thür um die Frage, ob alle Menschen, die einen Schritt vor die Haustüre gehen, künftig damit rechnen müssen, ins Internet gestellt zu werden.

Der Datenschützer wird deshalb vor Bundesgericht eine Klage aufs Recht am eigenen Bild einreichen, wie Thür gegenüber «10vor10» erstmals bestätigt: «Es braucht eine höchstrichterliche Entscheidung über die Tragweite des Persönlichkeitsschutzes in der Schweiz. Ich bin der Meinung, diese Grundsatzfrage muss einer richterlichen Behörde unterbreitet werden.»

Der Datenschutzbeauftragte geht im Interview mit «10vor10» noch weiter und fordert ein schärferes Datenschutzgesetz: Bei Internetfirmen soll künftig – bevor sie online gehen – obligatorisch überprüft werden, ob sie die geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Thür sagt weiter: «Ich bin der Meinung, dass es für solch heikle Produkte ein Bewilligungsverfahren braucht.»

Der Internetkonzern Google nimmt gegenüber «10vor10» Stellung: «Wenn Google neue Produkte veröffentlicht, halten wir uns an die geltenden lokalen Gesetze. Wir haben vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten dessen grundsätzliches Einverständnis für Street View erhalten.»

Zuvor hatte der Internetkonzern mitgeteilt, der Persönlichkeitsschutz solle verbessert werden. Gesichter und Autoschilder sollen besser verwischt werden. Zudem will die Firma künftig mehr Details über den Fahrplan der Aufnahmewagen bekanntgeben. Thür werde diese Massnahmen in den kommenden Tagen prüfen.

(sf/sda/ap/sidd)

Kommentare aktiv...

L. Kohler, Allschwil

Verfasst am: 3.9.2009 12:22

Unötige Antworten

Man kann auch Andere in diesen Foren beleidigen... mehr

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I. Denker, Zollikon

Verfasst am: 3.9.2009 11:26

nicht jede technische Möglichkeit ist sinnvoll

einige unterschätzen völlig die techn.... mehr

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M. Erker, Homeland

Verfasst am: 3.9.2009 10:34

von Äpfel und Birnen...

Thür macht seine Arbeit. Für die aufgezählten... mehr

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