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Wahlen Deutschland

Der Deutsche Bundestag

Mittwoch, 2. September 2009, 19:59 Uhr, Aktualisiert 21.09.2009, 12:38 Uhr

Der deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Sitz in Berlin. Es ist das einzige Verfassungsorgan, welches direkt vom Volk gewählt wird.

Im Kreis angeordnete blaue Stühle in mehreren Reihen hintereinander.
Der Plenarsal im neuen Reichstagsgebäude (Reuters)

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Im Bundestag müssen mindestens 598 Mitglieder vertreten sein. Die Hälfte der Bundestagsmandate (Parlamentssitze) wird durch die Wahl von Landeslisten der Parteien, also durch so genannte Zweitstimmen besetzt; die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen, den so genannten Erststimmen.

Die Parteizugehörigkeit der Bundestagsabgeordneten widerspiegelt die Verteilung der Wählerstimmen. Damit die Mehrheitsverhältnisse nicht durch Kleinstparteien verkompliziert werden, schliesst sie die so genannte Fünf-Prozent-Hürde als Sperrklausel von der Vertretung im Bundestag aus.

Die Abgeordneten des Bundestages organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihren Reihen einen Fraktionspräsidenten.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler mit absolutem Mehr und kann ihn auch wieder ablösen: Mit dem Konstruktiven Misstrauensvotum wird ein neuer Kanzler gewählt, oder der amtierende Kanzler stellt die Vertrauensfrage und kann damit Neuwahlen einleiten. Zudem wählt der Bundestag den Bundespräsidenten, Bundesrichter und andere wichtige Bundesorgane.

Die viel grössere Aufgabe des Bundestags ist jedoch die Gesetzgebung. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Bundesrates (Vertreter der Bundesländer), der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist. Der Bundestag genehmigt auch internationale Verträge mit anderen Staaten und Organisationen und beschliesst den Bundeshaushalt.

Die Fachausschüsse des Bundestages (Kommissionen) beraten über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe. Darin ähnelt die Tätigkeit des Bundestages ein Stück weit dem US-Kongress, der den Prototyp des Arbeitsparlaments darstellt; dies im Gegensatz zum Debattierparlament, wie man es aus Grossbritannien kennt.

Die dritte grosse Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt primär die parlamentarische Opposition aus.

Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter verschlossenen Türen kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter richten.

(sf/olsm)

Kommentare aktiv...

F. Kirschbein, Freiburg/Brsg.

Verfasst am: 20.9.2009 21:41

Kleine Ungenauigkeit im Artikel

"den Bundeskanzler ... wieder ablösen,... mehr

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P. Hartmann, Schaffhausen

Verfasst am: 2.9.2009 21:49

Das ist also...

...eines der Organe dieses kranken Deutschlands.... mehr

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