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Harte Drohungen aus Frankreich

Dienstag, 1. September 2009, 19:15 Uhr

Die Liste mit den Namen steuerpflichtiger Franzosen mit Bankkonten in der Schweiz wirft weiter Fragen auf. Das sei erst der Anfang, sagte der französische Haushaltsminister Eric Woerth. In der Schweiz liegt aber keine offizielle Anfrage auf Amtshilfe vor.

Eric Woerth
Eric Woerth will «mit aller Härte» gegen Steuerhinterzieher vorgehen. (reuters)

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Woerth hatte am Sonntag gesagt, er verfüge über eine Liste mit 3000 Namen von Franzosen, die insgesamt 3 Mrd. Euro in der Schweiz angelegt hätten. Bei einem Teil bestehe der Verdacht der Steuerhinterziehung. Woerth gab den Betroffenen bis zum 31. Dezember Zeit, sich selbst anzuzeigen. Danach würden die Behörden «mit aller Härte» Untersuchungen einleiten.

Nun präzisierte Woerth, die Liste betreffe nicht nur Schweizer Banken. «Es sind drei Banken, aber ich sage nicht, welche aus der Schweiz sind und welche nicht», sagte Woerth in Radiointerviews.

Es seien drei von einander unabhängige Quellen. Er machte auch keine Angaben darüber, ob diese Banken Niederlassungen in Frankreich haben. Er zeige «nicht mit dem Finger auf die Schweiz», sagte der Minister weiter. Aber sie sei eines der wichtigsten Länder, wo Gelder hinfliessen.

Die Liste und das damit verbundene Ultimatum löste in der Schweiz Kopfschütteln aus. «Wir sind wirklich verdutzt über diese Ankündigung der französischen Regierung», sagte ein Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung am Montag.

Medien und Experten schlossen nicht aus, dass es sich um einen «Bluff» handelt, um französische Steuersünder zur Selbstanzeige zu bringen. Dem widersprach Woerth erneut. Er bluffe nicht. Und er betonte, dass für die Liste nichts bezahlt wurde.

Er werde nun alle in Frankreich tätigen Banken auffordern, den Steuerbehörden die Namen jener Franzosen zu nennen, die Bankkonten im Ausland hätten. Die Liste mit den 3000 Namen sei damit nur der Anfang.

Martin Maurer, Leiter des Verbandes der Auslandbanken in der Schweiz sagte dazu der AFP, eine Schweizer Bank in Frankreich sei zwar dem französischen Recht unterworfen und müsse deshalb den dortigen Behörden Auskunft geben, «aber nur über Konten in Frankreich».

In der Schweiz ist die von Woerth ins Spiel gebrachte Liste, die in Frankreich viel zu reden gibt, offiziell nicht bekannt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) habe bislang keinerlei offizielle Anfrage erhalten, sagte ESTV-Sprecher Beat Furrer.

Der ordentliche Ablauf sähe zu Beginn ein Gesuch der französischen Steuerbehörden um Amtshilfe vor, wie dies die USA am Montag im Rahmen des UBS-Vergleichs getan haben.

Die ESTV würde dann das Gesuch prüfen und entscheiden, ob sie darauf eintritt. Erweist sich die Anfrage als begründet, könnte die Behörde an die betroffene Bank gelangen und Auskünfte über Kunden verlangen. Dieses Prozedere könnte sich über mehrere Monate hinziehen.

Das letzte Woche unterzeichnete revidierte Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, ändert an diesem Ablauf nichts. Es erweitere aber den Rahmen der Amtshilfe, sagte dazu ESTV-Sprecher Furrer.

(sda/sprm)

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