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Frankreich: Schweizer Banken lieferten 3000 Kundennamen «spontan»

Samstag, 29. August 2009, 21:23 Uhr, Aktualisiert 30.08.2009, 21:34 Uhr

Nach Angaben des französischen Haushaltsministers Eric Woerth hat Frankreich die Daten von 3000 steuerpflichtigen Inhabern von Schweizer Bankkonten erhalten. Das sagte er gegenüber dem «Journal du Dimanche». Die Konten seien bei drei Schweizer Banken eröffnet worden, zwei davon hätten die Informationen «spontan» geliefert. Namen von Banken nannte Woerth keine.

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Verwirrung um Bankkunden-Daten

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) äussert sich derweil zurückhaltend zu Woerths Aussagen. Von derartigen Transaktionen habe man keine Kenntnis, sagte ein Sprecher des EFD gegenüber der «Tagesschau».

Er betonte lediglich, dass die Datenlieferung nicht aufgrund des letzte Woche vom Bundesrat gutgeheissenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Frankreich beruhen könne. Dieses sei noch nicht in Kraft und muss noch vom Parlament genehmigt werden.

Die Konten sind laut Woerth bei drei Banken eröffnet worden und verfügten über ein Guthaben in der Höhe von drei Milliarden Euro. Den französischen Behörden seien die Namen, die Nummern der Bankkonten und die genauen Guthaben der Steuerpflichtigen bekannt.

Diese Informationen seien einerseits die «Frucht von steuerlichen Auskünften», und andererseits hätten zwei Finanzinstitute spontan eine gewisse Zahl von Klientennamen übermittelt, die Konten eröffnet hätten, ohne dass die Steuerbehörden informiert worden seien, ergänzte Woerth im französischen Radiosender RTL.

In diesem Fall sei die Schweiz betroffen, es könnte sich aber auch um andere Länder handeln, erklärte der Haushaltsminister, ohne die Namen der betroffenen Schweizer Banken zu nennen.

Nach Einschätzung von Thomas Sutter, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung, ist die Faktenlage derzeit aber «sehr spekulativ».

Falls aber die Angaben in dem französischen Medienbericht stimmten, seien zwei Punkte entscheidend, so Sutter. Wenn Frankreich ein Amtshilfegesuch stelle, würde dies nach altem Recht behandelt, da die möglichen Verstösse vor Abschluss des neuen Doppelbesteuerungsabkommens stattgefunden hätten.

Und falls die Daten auf «kriminelle Art und Weise» beschafft worden seien, beispielsweise mit Hilfe des Geheimdienstes, könne er sich nicht vorstellen, dass dem Amtshilfegesuch stattgegeben werde, sagte Sutter.

Woerth erklärte einer Zeitung gegenüber weiter, die Betroffenen sollten ihre Situation so rasch wie möglich klären. Sie hätten bis Ende Jahr die Möglichkeit, sich an eine eigens dafür eingerichtete Behördenstelle zu wenden.

Sie sollten sich so schnell wie möglich selbst anzeigen. Falls sie dies nicht täten, werde die Finanzaufsicht «in ihrer ganzen Härte» aktiv: Dazu gehörten eine detaillierte Untersuchung und wenn nötig eine Beschlagnahme.

Es sei das erste Mal und «aussergewöhnlich», dass Frankreich Informationen von solcher Detailliertheit von Banken erhalte, sagte Woerth weiter. In den kommenden Tagen werde er die Verantwortlichen der betroffenen Banken in Frankreich treffen, damit diese die Identität derjenigen Personen offenlegten, welche die Vermögen in Staaten mit Steuerprivilegien übermittelt hätten.

Neben dem DBA mit Frankreich hatte der Bundesrat letzte Woche die DBA mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Mexiko und Grossbritannien gutgeheissen. Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz mit 13 Staaten eine erweiterte Amtshilfeklausel gemäss OECD-Musterabkommen ausgehandelt.

(sf/agenturen/meip/sper/weis)

Kommentare aktiv...

R. Fauser, Augsburg

Verfasst am: 31.8.2009 20:14

F. Egli

Exakt das ist meine Betrachtungsweise. Leider bin... mehr

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Verfasst am: 31.8.2009 16:56

Wieviele Steuern braucht der Staat? Teil II

Das da der eine oder andere MITTELSTÄNDLER einen... mehr

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F. Egli

Verfasst am: 31.8.2009 16:51

Wieviele Steuern braucht der Staat? Teil I

Steuern sind zuallererst mal eines: Eine... mehr

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