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Schweiz

Libyen: Schweizer sollen als Geschäftsleute ausreisen

Freitag, 28. August 2009, 10:16 Uhr, Aktualisiert 16:43 Uhr

Der Bundesratsjet ist doch nicht ganz leer in die Schweiz zurückgekehrt. An Bord befand sich das Gepäck der zwei in Libyen festgehaltenen Schweizer. Die «Falcon 50» der Schweizer Luftwaffe war ohne die Geiseln zurückgekehrt, da die beiden Schweizer auf Wunsch Libyens als Geschäftsleute ausreisen sollen.

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Interview mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz
Video Flugzeug ohne Geiseln zurück Interview mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz (28.08.09)
Video Interview mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz Interview Geri Müller (28.08.09)
Video Interview Geri Müller Angespannte Stimmung bei Bundespräsident Merz (28.08.09)
Video Angespannte Stimmung bei Bundespräsident Merz Flugzeug ohne Geiseln zurück (28.08.09)

Bundespräsident Hans-Rudolf Merz erklärte am Rande der Von-Wattenwyl-Gespräche, dass damit gerechnet werden könne, dass die Geiseln im Rahmen des Abkommens bis Ende August aus Libyen ausreisen werden.

Dazu liege eine schriftliche Zusage des libyschen Premierministers vor, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit.

Ausreise im Bundesratsjet unerwünscht

Die Geiseln seien noch immer in Libyen, da Libyen darauf bestehe, dass die beiden Schweizer das Land als Geschäftsleute verlassen, erklärte das EFD. Um diese Bedingung zu erfüllen, sei die «Falcon 50» der Swiss Air Force umgehend in die Schweiz zurückgekehrt, hiess es.

Was dies konkret bedeutet, führte das EFD nicht aus. Es wird aber angenommen, dass die beiden Männer das Land auf zivilem Weg und nicht mit einem Regierungsflugzeug verlassen.

Laut EFD setzt die Schweiz aber weiterhin alles daran, sämtliche Verpflichtungen aus dem Abkommen mit Libyen vom 20. August 2009 unverzüglich und fristgerecht einzuhalten und eine rasche Rückkehr der beiden Schweizer zu gewährleisten.

Ambühl für Umsetzung zuständig

Für die Umsetzung des Vertrags zur Wiederherstellung der bilateralen Beziehungen hat Merz Staatssekretär Michael Ambühl als Vertreter des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) benannt.

Er wird die entsprechenden Gespräche und Kontakte mit dem Vertreter des libyschen Aussenministeriums führen. Der nächste Punkt der Umsetzung des Vertrages ist die Benennung des Richters für das Schiedsgericht, den beide Staaten einzusetzen haben.

(sf/bucf)

Kommentare aktiv...

U. Keller

Klaeng
Verfasst am:
29.8.2009 19:50

 

Antrag

Wer hat den Antrag gestellt und den Auftrag... mehr …

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U. Keller

Klaeng
Verfasst am:
29.8.2009 19:15

 

Ambühl

Warum hat man ihn nicht schon früher in die... mehr …

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U. Keller

Klaeng
Verfasst am:
29.8.2009 18:44

 

A.Hug

Das ist richtig, das hätte BR MCR nicht getan,... mehr …

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