Schweiz
Bundesratsjet ohne Geiseln aus Libyen zurück
Der Bundesratsjet aus Libyen ist zurück in der Schweiz. Um 0:25 Uhr landete eine «Falcon 50» der Schweizer Luftwaffe auf dem Militärflugplatz Dübendorf, wie SF-Korrespondent Andy Müller gegenüber «Tagesschau Online» mitteilte. Die beiden Schweizer Geschäftsleute befinden sich weiterhin in Tripolis.
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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Rückkehr des Bundesratsjets in die Schweiz ohne die Geiseln an Bord bestätigt. Die Vorbereitungen für ihre Rückkehr würden aber weiterhin auf Hochtouren laufen, teilte das EFD mit.
Die Rückkehr der «Falcon» der Swiss Air Force begründete das EFD damit, dass das Flugzeug anderweitig benötigt werde. Die Schweizer Delegation kehrte mit der «Falcon» zurück, die auf dem Militärflugplatz Dübendorf landete.
Der Bundesratsjet war am Dienstag nach Tripolis geflogen, um die beiden seit einem Jahr in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute in die Schweiz zurückzubringen.
Die beiden Männer hatten am Dienstagabend gemäss Angaben aus Bern ihre Pässe zurückerhalten, ebenso lagen Ausreisevisa vor. Für die Ausreise fehlte noch die Zustimmung der libyschen Justizbehörde.
Es sei «eine Frage der Zeit», bis diese Zustimmung vorliege, hatte der libysche Premierminister Al-Baghdadi Ali Al-Mahmoudi laut EFD dem Bundespräsidenten Merz mitgeteilt. Seit Dienstagnachmittag wartete eine Schweizer Delegation in Tripolis darauf, die beiden Geschäftsleute mit dem Flugzeug des Bundes in die Schweiz zurückzubringen.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte sich am Donnerstag vor einer Woche bei Libyen für die Verhaftung von Hannibal Gaddafi im Juli 2008 entschuldigt. Im Gegenzug erhielt Merz vom libyschen Premierminister die mündliche Zusicherung, dass die beiden Schweizer vor dem 1. September in die Schweiz zurückkehren könnten.
Unterdessen hat die libysche Regierung das von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in Tripolis unterzeichnete Abkommen für gültig erklärt. Dies meldete Jana, die staatliche Nachrichtenagentur Libyens, am Donnerstag.
Die Umsetzung des Abkommens beschloss am Mittwoch auch der Bundesrat. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte zuvor in einer Aussprache festgehalten, dass der Vertrag die Schweiz auf internationaler Ebene verpflichtet.
Unklar ist bislang die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, welches das Abkommen zwischen der Schweiz und Libyen für die Untersuchung der Festnahme von Gaddafis Sohn Hannibal und dessen Frau Aline vorsieht.
Die Polizeiaktion im Juli 2008 in Genf wegen mutmasslicher Misshandlung zweier Hausangestellten war der Auslöser der seither schwelenden diplomatischen Krise zwischen den beiden Ländern.
Gemäss Vertrag müssen bis Sonntag zwei diplomatische Vertreter eines Drittstaates für das Schiedsgericht bestimmt werden. Sie ernennen dann den Vorsteher des Schiedsgerichts mit Sitz in London.
(sf/koua)
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J. simon, erlach
Verfasst am: 29.8.2009 0:10
S. Sahara
Wenn ich genau hinschaue, hat Muammar al Gaddafi... mehr
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J. simon, erlach
Verfasst am: 28.8.2009 23:54
N.00b
Mit ihrer Replik auf meine Schreibe 7:57 müssen... mehr
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P. Bernasconi, Bern
Verfasst am: 28.8.2009 13:49
Warum eigentlich diese Gifteleien und
Unterstellungen? Der Beitrag von P.B. verletzt... mehr
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