Schweiz
Psychiater schliessen Verwahrung für Jugendliche nicht aus
Nach den jüngsten Fällen von Jugendgewalt schrecken jetzt auch Experten nicht vor Tabus zurück. Die Stimmen mehren sich nun, dass eine Verwahrung auch bei Jugendlichen möglich sein soll.
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Für Gerichtspsychiater Josef Sachs soll eine Verwahrung von extrem gefährlichen jugendlichen Straftätern möglich sein: «Die therapeutischen Möglichkeiten sind nicht unendlich. Irgendwann ist der Köcher leergeschossen, dann gibt es keine andere Möglichkeit mehr», sagt er gegenüber der «Rundschau».
Einen neuen Schritt in der Behandlung von extrem gefährlichen, psychisch auffälligen Jugendlichen machen die universitären psychiatrischen Kliniken Basel (UPK). Gemäss «Rundschau»-Informationen eröffnet Basel nächstes Jahr die erste stationäre Einrichtung für solche Jugendliche - die erste in der Schweiz.
Die Zunahme straffälliger Jugendlicher sei enorm, sagt der stellvertretende Leiter der forensischen Abteilung, Marc Graf. Entsprechend fehle es an Therapieplätzen.
Eine Verwahrung für Jugendliche schliesst Graf im Grundsatz nicht aus, dies sei aber nur in ganz seltenen Fällen angezeigt: Eine Therapie, die in 20 oder 30 Jahren Erfolge aufweise, auch wenn sie noch so klein seien, sei immer noch besser, als einen Jugendlichen bis ans Lebensende wegzusperren, sagt Graf. «Bis heute gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zeigen, dass Jugendlichen nicht therapierbar sind.»
Doch die Experten sind sich einig: Das gegenwärtige Jugendstrafrecht reicht nicht aus, um den zunehmenden Gewaltexzessen von jugendlichen Straftätern Herr zu werden.
Strafrechtsprofessor Martin Killias sieht eine Diskussion darüber, ob das Erwachsenenstrafrecht auch auf Jugendliche angewendet werden soll, für dringend notwendig.
Jugendliche würden heute viel früher am Erwachsenenleben teilnehmen, als dies noch vor 20 Jahren der Fall war: «Waren es früher kleinere Diebstähle, sind es heute extreme Fälle von Körperverletzung und anderen Gewalttaten», so Killias gegenüber der «Rundschau».
Das Jugendstrafrecht habe heute eine rein erzieherische Funktion und würde der Opfergerechtigkeit zu wenig Rechnung tragen. Das Jugendstrafrecht sieht als Maximalstrafe vier Jahre erzieherischer und therapeutischer Massnahmen in Heimen oder spezialisierten, teils offenen Einrichtungen vor.
Würde das Erwachsenenstrafrecht auf Jugendliche angewendet, wäre eine Verwahrung von extrem gefährlichen jugendlichen Straftätern unter 18 Jahren möglich.
(sf)
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C. P., Nordostschweiz
Verfasst am: 7.8.2009 13:11
Fortsetzung
...an der heutigen Situation der Jugendbanden und... mehr
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C. P., Nordostschweiz
Verfasst am: 7.8.2009 13:09
Verwahrloste Jugend
Ich hab mal mit älteren Leuten darüber... mehr
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E. Anywhere, St. Burnaby
Verfasst am: 7.8.2009 6:51
Meintest Du
So nach dem Motto: Hauptsache mir geht's gut und... mehr
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