International
Briten bekommen Klarheit über Sterbehilfe
Wer seinem todkranken Partner in Grossbritannien bei einem Selbstmord helfen möchte, soll künftig genau wissen, ob er deswegen bestraft wird. Das oberste Gericht des Königreichs forderte eine juristische Klarstellung von den Strafverfolgungsbehörden.
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Die Ermittler sollen Kriterien festlegen, wann sie rechtliche Schritte gegen Angehörige einleiten, die ihren Partnern beim Selbstmord helfen. Damit gaben die Lordrichter dem Antrag einer 46-jährigen Frau statt, die an Multiple Sklerose leidet und einen Selbstmord mit Hilfe der Schweizer Organisation Dignitas in Betracht zieht.
Die Frau hatte sich ans Oberste Gericht gewandt, weil sie verhindern wollte, dass ihr Ehemann von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, wenn dieser sie zum Sterben in die Schweiz bringt.
Grund für die Unklarheit war, dass in Grossbritannien zwar Hilfe zum Selbstmord nicht erlaubt ist und mit 14 Jahren Gefängnis bestraft werden kann, bislang aber niemand verfolgt wurde, der seinen Angehörigen zum Sterben in die Schweiz gefahren hatte.
Die Lordrichter befanden, dass die unklaren Kriterien der Strafverfolger und die damit verbundene Unsicherheit über das Schicksal von Hinterbliebenen einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.
(sda/bers)
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C. Klein, Köln
Verfasst am: 31.7.2009 21:35
Wissen und Gewissen
"...soll künftig genau wissen, ob er... mehr
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