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1. August: Mehr Spielraum für Feuerwerkfans

Montag, 27. Juli 2009, 12:44 Uhr, Aktualisiert 29.07.2009, 19:50 Uhr

Am Nationalfeiertag gelten etwas lockerere Regeln: Es darf auch ausserhalb der gesetzlichen Ruhezeiten ohne spezielle Bewilligung Feuerwerk abgebrannt werden. Spätestens um Mitternacht ist aber Schluss.

Mehrere Menschen sehen sich ein Feuerwerk an, in der Mitte ist ein Lampion mit Schweizerkreuz zu sehen.
Ab Mitternacht ist das Zünden von Raketen und Vulkanen nicht mehr erlaubt. (keystone)

Anders als beim Jahreswechsel sei das Abfeuern von Feuerwerken nach Mitternacht nicht mehr zulässig, teilte der Schweizerische Hauseigentümer-Verband (HEV) mit. Dies gelte auch für Lärmbelästigungen durch Feste im Freien. Feuerwerkskörper seien zudem so abzubrennen, dass sie weder zu Personen- noch zu Sachgefährdungen führten.

Laut HEV deckt die Gebäudeversicherung Brandschäden an Gebäuden und allen damit fest verbundenen Einrichtungen ab. Feuerschäden am Mobiliar würden durch die Hausratversicherung getragen. Ein Mietzinsausfall infolge eines Brandes sei nur gedeckt, wenn dafür eine spezielle Versicherung abgeschlossen worden sei.

(sda/hues)

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S. Waldovski, Brighton

Verfasst am: 28.7.2009 11:43

Am Ziel vorbei geschossen...

Es hat niemand etwas erlaubt oder verboten! In... mehr

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W. Virgo, Luzern

Verfasst am: 28.7.2009 11:24

Mehr Spielraum für Feuerwerke

Ich habe das Gefühl, dass wir nur noch... mehr

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