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Zürich erhält Vereinbarung zu Sterbehilfe

Freitag, 10. Juli 2009, 9:04 Uhr, Aktualisiert 22:05 Uhr

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit Deutschschweiz haben ihre Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe getroffen. Damit wird die Sterbehilfe bis ins Detail geregelt.

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Zürcher Staatsanwaltschaft und Exit treffen Vereinbarung

So ist nun beispielsweise die Triage der Sterbewilligen, die Verwendung von Natrium-Pentobarbital als Sterbemittel oder die Entschädigung der Sterbehelfer ausgemacht. Die Vereinbarung haben der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner und Exit-Präsident Hans Wehrli bereits am Dienstag unterzeichnet.

Im Kanton Zürich finden jährlich rund 200 Suizid-Begleitungen statt, davon etwa ein Drittel durch Exit. Angesichts dieser Anzahl Freitodbegleitungen bestehe ein grosses Interesse an einer klaren, transparenten Regelung, schrieb die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons.

Zudem wird betont, dass die Oberstaatsanwaltschaft mit ihrer Unterschrift lediglich die ordnungsgemässe Durchführung der in solchen Fällen gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung bestätige. Allfällige ordentliche Strafverfahren würden nicht tangiert.

Die Vereinbarung, die als Zwischenschritt zu einer landesweiten Regelung bezeichnet wird, sei mit Zustimmung des Zürcher Justizdirektors Markus Notter abgeschlossen worden. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger habe aus gesundheitspolizeilicher Sicht keine Einwände erhoben.

Hilfe darf nach dieser Regelung nur dann geleistet werden, wenn der Suizidwunsch aus einem schweren krankheitsbedingten Leiden hervorgegangen ist. Zudem ist als Sterbemittel nur Natrium-Pentobarbital zugelassen und mindestens zwei Personen müssen beim Suizid anwesend sein.

Der Bundesrat hatte sich Mitte Juni mit dem Thema befasst und anschliessend mitgeteilt, er sei sich über den Umgang mit Sterbehilfeorganisationen nicht einig. Er wolle deshalb eine Vernehmlassung mit Varianten erarbeiten.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sagte später in einem Interview, es würden zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt: eine mit dem Totalverbot, eine andere mit einer Regelung mit klaren gesetzlichen Schranken.

Widmer-Schlumpf äusserte sich gegen ein absolutes Verbot. Auch der Zürcher Justizdirektor Notter hatte sich dagegen gewandt, weil es dubiose Helfer auf den Plan rufe, die Sterbehilfe im Versteckten leisteten.

(sf/ap/bucf)

Kommentare aktiv...

M. Wegli, Lichterstadt

Verfasst am: 10.7.2009 22:52

Leider haben Sie, M.H.

mit dem ersten Teil Ihres Kommentars recht, und... mehr

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M. Wegli, Lichterstadt

Verfasst am: 10.7.2009 22:45

Noch lange nicht soweit, Frau Link?

Woher wollen Sie wissen, wann Ihre letzte Stunde... mehr

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M. Wegli, Lichterstadt

Verfasst am: 10.7.2009 22:39

Dann, liebes Rutli,

fragen Sie am besten den Schöpfer, der Sie auf... mehr

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