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Jungfrau-Militärunfall: Analyse vor Abschluss

Sonntag, 28. Juni 2009, 14:32 Uhr

Die Untersuchungen der Militärjustiz zum Tod von sechs Soldaten an der Jungfrau vom 12. Juli 2007 stehen vor dem Abschluss. Die Akten werden in den nächsten zwei Wochen dem Auditor überwiesen, der über eine Anklageerhebung entscheiden muss. Mit den Angehörigen eines der Opfer führt das VBS Vergleichsverhandlungen.

Blick auf die Lawinenabgangsstelle zwischen Jungfrau und Rottalhorn
Am 12. Juli 2007 kamen an der Jungfrau sechs Soldaten ums Leben. (keystone)

Silvia Schenker, Sprecherin der Militärjustiz, bestätigte zu Berichten der «NZZ am Sonntag» und des «Sonntag», dass in der abgelaufenen Woche die Schlusseinvernahmen zum tödlichen Lawinenniedergang an der Jungfrau vor knapp zwei Jahren stattgefunden hätten.

Der Untersuchungsrichter rechne damit, die Akten in den nächsten zwei Wochen dem Auditor zu überweisen. Dieser werde dann entscheiden, ob es zu einer Anklage komme oder nicht, sagte Schenker.

Im Visier der Militärjustiz stehen die beiden Bergführer, gegen die wegen des Verdachts auf mehrfache fahrlässige Tötung ermittelt wird. Ein Gutachten war zum Schluss gekommen, dass eine Lawine für den Tod der sechs Soldaten im Alter von 20 bis 23 Jahren verantwortlich war.

Wie bereits am 4. Oktober 2007 berichtet, gehen die Experten davon aus, dass die Lawine «höchstwahrscheinlich» von den Soldaten selbst ausgelöst worden war. Die Lawinengefahr war am Tag des Jungfrau-Dramas als «erheblich» eingestuft worden.

Auf Grund dieser Erkenntnisse wurden gegen die gegen die beiden Bergführer, die bei der Ausbildungstour die Soldaten geführt hatten, wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eine Untersuchung eingeleitet.

Jean-Blaise Defago, Sprecher beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), bestätigte zu einem Bericht des «Sonntags», dass Angehörige von einem der Opfer Schadenersatzforderungen gestellt hätten und derzeit Vergleichsverhandlungen im Gang seien.

In dieser Sache seien bereits mehrere Schreiben zwischen dem VBS und dem Anwalt der Familie hin- und hergegangen. Über den Inhalt dieser Schreiben äusserte sich Defago nicht. Er wies aber darauf hin, dass im Falle einer Einigung üblicherweise Stillschweigen vereinbart werde. Komme es nicht zu einer Einigung, werde der Rechtsweg eingeschlagen.

Nach Informationen des «Sonntag» hat das VBS in einem Vergleichsangebot von Mitte Mai 2009 die Bezahlung von 80'000 Franken per Saldo aller Ansprüche mit Einschluss der restlichen Anwaltskosten sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorgeschlagen.

(ap/widb)

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