Schweiz
Erste Vereinbarung zu Suizidhilfe steht
Der Kanton Zürich und die Sterbehilfeorganisation Exit haben eine Vereinbarung ausgehandelt, die Voraussetzungen und Ablauf von Suizidbegleitungen genau festlegt. Auf Bundesebene sollen im Herbst Regelungen zum Thema Suizidhilfe in die Vernehmlassung gehen.
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Die Vereinbarung, aus der die «NZZ am Sonntag» zitiert, sei «eine gute Sache», sagte Exit-Präsident Hans Wehrli. Vor allem Ärzte und Justiz erhielten damit eine Handhabe.
Denn gerade in Bezug auf das Sterbemittel gebe es bisher eine «rechtliche Grauzone». Die Ärzte hätten nie genau gewusst, was sie nun verschreiben durften und was nicht, sagte Wehrli.
Die Zürcher Vereinbarung regelt laut dem Zeitungsbericht detailliert, wem unter welchen Voraussetzungen Freitodhilfe geleistet werden darf. Festgelegt wird auch, welche Mittel zulässig sind, wie der Ablauf der Sterbebegleitung zu sein hat und auch, wie sich die Polizei danach zu verhalten hat - nämlich diskret.
Festgehalten wird zudem, dass Hilfe zum Freitod nur dann geleistet werden darf, wenn «der Suizidwunsch aus einem schweren krankheitsbedingten Leiden hervorgegangen» sei, wie es in einem Paragrafen heisst.
Allerdings umfasse der Begriff Krankheit «auch Leiden infolge eines Unfalls oder einer schweren Behinderung», schreibt die Zeitung. Auch psychisch Kranke könnten in Sachen Sterbewunsch urteilsfähig sein. Hier seien genauere Abklärungen nötig.
Gemäss der Vereinbarung ist kein anderes Sterbemittel als Natrium- Pentobarbital zugelassen. Die Verwendung des Luftballongases Helium, wie es die Sterbehilfeorganisation Dignitas in einzelnen Fällen verwendet hat, bezeichnet der Zürcher Justizdirektor Markus Notter in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» als «unerträgliche Provokation».
Zentral für Notter ist die Garantie, «dass die Leute nach ihrem freien Willen entscheiden». Dazu gehöre, dass sie über Alternativen wie Palliativmedizin informiert seien.
Sterbewillige aus dem Ausland will Notter nicht von der Suizidhilfe ausschliessen. «Freitodbegleitungen im Schnellzugstempo» dürfe es aber nicht mehr geben.
Auch auf Bundesebene soll es nun in Sachen Sterbehilfe vorangehen. Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in einem Interview mit dem «SonntagsBlick» sagte, will sie im Herbst zwei Varianten einer Regelung in die Vernehmlassung geben. Eine davon sei ein Verbot, die andere eine Regelung «mit klaren gesetzlichen Schranken».
Für die Bundesrätin, die ein Verbot ablehnt, ist klar: «Sterbehilfe darf kein Gewerbe sein». Wie der Zürcher Regierungsrat Notter ist auch für sie zwingende Voraussetzung, dass Suizidwillige genau Bescheid wissen über Alternativen. Und es müsse sichergestellt werden, dass der Freitod nicht aus dem Affekt heraus erfolge.
Der Bundesrat ist in der ethisch kontroversen Frage geteilter Meinung. Dies zeigte eine erste Aussprache in der Landesregierung zur organisierten Suizidhilfe am 17. Juni.
(sda/horm)
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R. Rohrbach, Binningen
Verfasst am: 4.7.2009 17:57
Sterbehilfe!
Die Versicherungen wären dann auch froh, wenn... mehr
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R. Rohrbach, Binningen
Verfasst am: 4.7.2009 17:37
Sterbehilfe!
Es sollte wirklich nur schwer Kranke Menschen... mehr
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K. Bigler, Konolfingen
Verfasst am: 28.6.2009 16:08
Suizidhilfe
Jetzt ist genug mit der verdammten Sauerei:... mehr
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