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Melander-Fischfarm zügelt nach Deutschland

Donnerstag, 25. Juni 2009, 13:59 Uhr

Der deutsche Unternehmer Hans Raab zügelt seine Melander-Fischfarm vom Oberriet (SG) nach Saarbrücken (D). Raabs Schlachtmethode ist in der Schweiz verboten, in Deutschland und der EU ist sie dagegen erlaubt.

Ein Arbeiter holt mehrere entschleimte und getötete Melander aus der Trommel.
In Deutschland dürfen die Melander mit der «Schleudermethode» getötet werden - im Gegensatz zur Schweiz. (keystone)

Raab lässt seine Welse so schlachten: Er lässt die in 27 Grad warmen Wasser schwimmenden Melander herunterkühlen, was sie nach seinen Angaben zu 80 Prozent betäubt. Danach werden die Fische in einer sich langsam drehenden, mit Eisscherben gefüllten Trommel entschleimt. Schliesslich werden die Fische maschinell getötet.

Anfang April wurde Raab vom St. Galler Kantonstierarzt eine Frist bis Mitte Mai eingeräumt. Solange durfte er die Fische auf seine Art und Weise in Oberriet schlachten. Die Aufzucht junger Fische stellte der findige Deutsche Anfang April umgehend ein. Die St. Galler Regierung war auf seine Forderungen nicht eingegangen. Raab hatte von ihr quasi eine «Lex Melander» verlangt.

Raab ist mit seiner Putzmittel-Linie «Ha-Ra» reich geworden. In seine Fischfarm in Oberriet, die über ein eigenes Kraftwerk verfügt, investierte er gegen 40 Millionen Franken. Nach knapp einem Jahr machte er den Laden dicht. Im April hatte Raab via Anwalt angekündigt, er fordere vom Kanton St. Gallen Schadenersatz.

(sda/bers)

Kommentare aktiv...

M. Margeau, Au

Verfasst am: 27.6.2009 5:58

Raab und die Gesetze.

Seine Methode Fische zu töten ist umstritten. Es... mehr

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E. Wille, Rosenfeld

Verfasst am: 26.6.2009 23:10

Tja-der größte Vorteil der

direkten Demokratie ist halt auch deren größter... mehr

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E. Wille, Rosenfeld

Verfasst am: 26.6.2009 23:09

Was mir nicht ganz klar ist,

was hat das "sp...er...er...er..." zu... mehr

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