Schweiz
SGB: Angst vor Massenentlassungen
Angesichts der Wirtschaftskrise befürchten die Gewerkschaften eine Flut von Massenentlassungen. Sie fordern einen besseren Arbeitnehmerschutz, unter anderem durch eine Sozialplanpflicht. Bei möglicher Kurzarbeit soll es zudem keine Entlassungen geben. Die Arbeitgeber sehen dagegen keinen Handlungsbedarf.
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Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), verwies vor den Medien auf eine Umfrage des Personalvermittlers Adecco, wonach 40 Prozent aller befragten Schweizer Unternehmen in den kommenden zwölf Monaten Entlassungen planen.
Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti fordert, Unternehmen sollen von Kollektiventlassungen absehen, solange sie Dividenden ausschütten, Managerlöhne von mehr als einer halben Million Franken bezahlen oder noch über finanzielle Reserven verfügen.
Wo Kurzarbeit möglich sei, dürfe es aber keine Entlassungen geben, verlangte der St. Galler SP-Nationalrat. Der SGB trete auch für eine Verlängerung der Kurzarbeitsmöglichkeit auf 24 Monate ein. Unternehmen müssten sich aber auf der anderen Seite verpflichten, ihre Belegschaft bis zum nächsten Aufschwung zu halten.
Weiter fordern die Gewerkschaften auch Anpassungen im Arbeitsrecht. Das heutige «Schönwetter-Arbeitsrecht» stamme in seinen zentralen Teilen aus den Jahrzehnten der Hochkonjunktur, kritisierte Rechsteiner. Der Bundesrat sei es der von einer Entlassungswelle bedrohten Bevölkerung schuldig, endlich für einen Arbeitnehmerschutz zu sorgen, der seinen Namen verdiene.
Die Bestimmungen über Massenentlassungen müssten an das europäische Niveau angepasst werden. Gefordert werden etwa bessere Konsultationsrechte und eine Sozialplanpflicht. Seine Forderungen will der SGB in den nächsten Tagen bei Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf einreichen.
Bundesrat und Parlament hatten sich schon bei früherer Gelegenheit gegen eine Sozialplanpflicht ausgesprochen. So lehnte der Nationalrat im März einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der SP ab.
Thomas Daum, Präsident des Arbeitgeberverbands, verwies auf Anfrage auf verschiedene Gesamtarbeitsverträge, die weitergehende Mitwirkungsbestimmungen enthielten. «Wir würden es als falsch ansehen, wenn zusätzliche Hindernisse in die Flexibilität des Arbeitsmarkts gelegt würden», sagte Daum.
(ap/buet)
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N. Binsberger, St. Gallen
Verfasst am: 23.6.2009 10:02
Münzautomat
Es gibt Automaten, die man mit Münz füttern... mehr
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N. Binsberger, St. Gallen
Verfasst am: 23.6.2009 9:34
unzählige Varianten sind möglich...
@JJ 5:17:...und mit ein bißchen Neugier findet... mehr
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J. Janough, Baar
Verfasst am: 23.6.2009 5:17
Frau N.B.
Würden Sie mir doch bitte erklären, wie das... mehr
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