Schweiz
Rote Karte für Vermummte im Stadion
Nach der erfolgreichen Internet-Jagd wollen Hooligans die Fahndung im Netz aushebeln und treten zunehmend vermummt in Erscheinung. Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Polizei und Politiker fordern laut der Zeitung «Sonntag» daher ein Vermummungsverbot bei Sportveranstaltungen.
- 24.05.09: Fussballverband: «Stadionverbot für Cupfinal-Chaoten»
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- 16.11.07: Kantone wollen Hooligan-Gesetz übernehmen
- 29.08.07: Hooligan-Bekämpfung von höchster Stelle
- 23.08.07: Zürich und Luzern erlassen Rayonverbote
- 29.12.06: Mit Hooligan-Datenbank gegen Rowdys
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«Es wäre gut, wenn man das bei Demonstrationen geltende Vermummungsverbot auf Sportveranstaltungen ausdehnen könnte», erklärte Willi Eicher von der Kantonspolizei Luzern gegenüber «Sonntag».
Man habe nämlich festgestellt, dass sich die Hooligans zunehmend vermummen würden, um sich unkenntlich zu machen. Auch die Kantonspolizei Zürich «begrüsse» diese Massnahme gegen Fussball-Rowdies.
Ein Vermummungsverbot ist im Kanton St. Gallen seit Anfang Jahr bereits in Kraft. Es gelte nicht nur für Demonstrationen, sondern auch für Stadien. Wer sich «im Umfeld von Sportveranstaltungen unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft», heisst es im neuen Polizeigesetz.
Auch der Kanton Bern kenne das Vermummungsverbot. FDP-Polizeidirektor Hans-Jürg Käser befürwortet nach Darstellung der Zeitung ein härteres Durchgreifen: «Bei Gewaltausbrüchen rund um Fussball- und Eishockeystadien handelt es sich in vielen Fällen um Landfriedensbruch. Darum bin ich klar für ein Vermummungsverbot», sagte Käser gegenüber «Sonntag».
Vor wenigen Tagen erst hatte der Schweizerische Fussballverband nach den Krawallen am diesjährigen Cupfinal in Bern eine erste Tranche von 20 Stadionverboten ausgesprochen. Weitere sollen folgen.
Diese dürften ausgesprochen werden, sobald bei der Berner Justiz weitere Strafverfahren eröffnet werden, wie der Fussballverband in einer Mitteilung schreibt. Dies dürfte in Kürze der Fall sein. Die strafrechtlichen Verfügungen der Justiz bilden die Basis für die vom Fussballverband verhängten Stadionverbote.
In einer ersten Tranche mit Stadionverboten belegt wurden nach Angaben des Fussballverbandes 13 Personen, die der Fanszene des BSC Young Boys zuzurechnen sind und 7 Fans des FC Sion.
17 Stadionverbote wurden wegen Gewaltdelikten für eine Dauer von drei Jahren ausgesprochen, drei wegen Verstössen gegen das Sprengstoffgesetz für eine Dauer von zwei Jahren.
Nach dem 84. Cupfinal vom 20. Mai in Bern zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Sion wurden bei Ausschreitungen vor allem in der Region des Hauptbahnhofs 63 Personen festgenommen.
(sf/sda/halp)
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P. Jegerlehner, Ostermundigen
Verfasst am: 15.6.2009 18:33
Aber bitte schnell einführen
Richtig, diesen Chaoten muss nun endlich das... mehr
Zustimmen — 2 Leser sind auch dieser Meinung.
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E. Anywhere, St. Burnaby
Verfasst am: 15.6.2009 12:23
Selbiges
gilt hoffentlich auch für Schleier und Burka.
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S. M., Bern
Verfasst am: 15.6.2009 9:23
Nein, wir wollen keine Vermummte!
Wir wollen die Gesichter der Dümmsten im Lande... mehr
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