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Gedenkfeier für Opfer des Kander-Unglücks

Samstag, 13. Juni 2009, 15:23 Uhr, Aktualisiert 21:50 Uhr

Zum Jahrestag des Bootsunfalls auf der Kander haben Vertreter der Armeeführung in Wimmis (BE) zusammen mit rund 60 Angehörigen und Überlebenden der fünf Opfer gedacht.

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Die Gedenkfeier fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Armeechef Andre Blattmann und der Chef der Luftwaffe, Markus Gygax, besuchten mit der Trauergemeinde zunächst die Gedenkstätte am Ufer der Kander, die die Kameraden der Verunglückten errichtet hatten.

Anschliessend fand in der Kirche von Wimmis ein ökumenischer Gottesdienst statt. Blattmann erinnerte in seiner Ansprache an die Verunglückten und sprach den Angehörigen nochmals sein Beileid aus. Er betonte, dass die Armee die Verantwortung für das Geschehene trage. Deshalb stehe er persönlich in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass so etwas nie wieder passiere.

Beim Unfall vom 12. Juni letzten Jahres verunglückten zehn Angehörige einer Lufttransport-Sicherungskompanie. Fünf von ihnen, darunter der Kompaniekommandant, überlebten. Vier Männer wurden tot geborgen, und einer wird seither vermisst.

Der Kompaniekommandant hatte den Bootsausflug als Teambildungsanlass für Kader organisiert. In Wassersportkreisen gilt die Kander an dieser Stelle wegen der Schwellen als gefährlich.

Die untersuchungsrichterlichen Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Die bislang einzigen veröffentlichen Erkenntnisse der Untersuchung zeigen, dass sich der Kommandant vor der Bootspartie im Internet über den Fluss informierte. Wahrscheinlich habe er aber keine Flusskarte oder Bücher konsultiert, ebensowenig wie ortskundige Personen befragt.

Auch ein Rettungsdienst war im Vorfeld nicht organisiert worden. Keiner der Teilnehmer an der Bootstour verfügte über eine zivile Ausbildung für derartige Bootsfahrten.

Über eine Anklage muss der Auditor entscheiden. Der militärische Untersuchungsrichter hatte zum einen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den damaligen Kompaniekommandanten ermittelt, der die Bootsfahrt organisiert hatte. Zum anderen ermittelte er auch gegen dessen Vorgesetzten.

(ap/sda/frua)

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