Schweiz
Staatsanwalt befindet über «Luchs»-Einsatz
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob sie gegen zwei Polizisten der Kapo Luzern Anklage erheben will. Ihnen wird vorgeworfen, zwei Männer nicht sofort befreit zu haben, als feststand, dass es sich um irrtümliche Verhaftungen handelte.
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Im schwyzerischen Arth hatte die Sondereinheit «Luchs» der Luzerner Kantonspolizei im Juni 2005 zwei Männer festgenommen. Zürcher Kollegen hatten ihnen einen Tipp über einen international gesuchten Schwerverbrecher gegeben.
Doch die Polizei verwechselte den Mann. Dafür verhaftete sie zwei Unbeteiligte. Diese erlitten Verletzungen und reichten Strafanzeige gegen die Polizisten ein. Nachdem das Verhöramt das Verfahren einstellte, verfügte das Kantonsgericht Schwyz 2007 eine Neuaufnahme.
Am 3. Juni 2009 nun hat das Verhöramt die gegen den Leiter der Interventionseinheit «Luchs» und seinen Stellvertreter wegen Amtsmissbrauchs durchgeführte Untersuchung abgeschlossen. Ihnen wird vorgeworfen, den beiden Festgenommenen die Handschellen und Augenbinden nicht sofort abgenommen zu haben, als feststand, dass es sich um einen Irrtum handelte.
Die Verletzungen, die die beiden Opfer erlitten haben, können laut einem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich beim ordentlichen Ablauf der Festnahme entstanden sein. Das geht aus der Medienmitteilung des Verhöramtes hervor.
Zu klären war zudem die Tatsache, dass eine rund sieben Sekunden lange Sequenz der polizeilichen Videoaufnahme von der Verhaftung nachträglich überspielt worden war. Bild und Ton der nachträglichen Überspielung sprächen dafür, dass diese nicht vorsätzlich erfolgte, sondern dass es sich um ein Missgeschick handelt, schreibt das Verhöramt.
Das Verhöramt hat die Akten der Untersuchung nun an die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz überwiesen. Die wird entscheiden, ob sie beim kantonalen Strafgericht gegen die beiden Polizisten Anklage erheben oder das Verfahren einstellen will.
In einer ersten Stellungnahme betont die Luzerner Justizdirektorin Yvonne Schärli-Gerig, dass die Kantonspolizei vom Vorwurf der möglichen vorsätzlichen Bildmanipulation vollumfänglich entlastet wurde. Damit sei dieser Teil der Untersuchung abgeschlossen. Zur allfälligen Anklage gegen zwei Polizisten will sich das Departement nicht äussern, da es sich um hängiges Verfahren handle.
(sda/bers)
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P. Müller, Zürich
Verfasst am: 10.6.2009 23:41
Bedenklich....
Ich habe grossen Respekt vor der Arbeit die, die... mehr
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