Schweiz
Chronik eines verhinderten Projekts
Mit dem Rückzug des Grossprojekts für ein neues Zürcher Fussballstadion endet nach rund acht Jahren eine unendliche Geschichte. Sie hat alle Gerichtsinstanzen beschäftigt, und nicht zuletzt die Agenda der Bundespolitik beeinflusst.
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2003 hiessen die Zürcher Stimmberechtigten den Gestaltungsplan für das 400-Millionen-Projekt und die finanzielle Beteiligung der Stadt deutlich gut. Geplant war im Hinblick auf die Euro 2008 ein grosszügiges Fussballstadion für 31'000 Personen an der Stelle des bisherigen städtischen Stadions im Hardturmquartier.
Die nötige Rendite erhoffte sich die Investorin Credit Suisse (CS) von der «Mantelnutzung» wie Hotels, Läden oder einem Einkaufszentrum. Schnell kam Sand ins Getriebe: Es folgte ein mehrjähriges juristisches Hick-Hack. Bis heute ist das ursprüngliche Projekt durch Rekurse lahmgelegt.
Wichtigste Stationen im juristischen Seilziehen waren ein Rekurs des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), der bis zum Bundesgericht führte, aber auch diverse Einsprachen der Anwohner gegen den Gestaltungsplan und die 2005 erteilte Baubewilligung.
Zweimal, 2004 und 2008 beschäftigte sich das oberste Gericht mit Einsprachen. National für Gesprächsstoff sorgte der Teilsieg des VCS vor Bundesgericht im Jahre 2004. Die jährlichen Fahrten von und zum Stadion und die Parkplätze mussten reduziert werden.
Die gut organisierten Anwohner liessen mit Einsprachen bis heute nicht locker. Nach der gescheiterten Klage wegen des zu grossen Schattenwurfes auf die Anwohner-Liegenschaften folgte die Auseinandersetzung um die angebliche Gefahr des Projekts für das Grundwasser.
Erst anfangs Jahr wies der Regierungsrat diese Einsprache ab, sie ist beim Zürcher Verwaltungsgericht hängig und heute wohl gegenstandslos geworden. Die Anwohner machten nie einen Hehl daraus, dass sie bis zum bitteren Ende gegen das Stadion ankämpfen würden - aus Furcht, das geplante Einkaufszentrum könnte übermässig Verkehr in den aufstrebenden Zürcher Stadtkreis 5 bringen.
Politisch blieb das zähe Ringen ums Zürcher Stadion nicht ohne Folgen. Die Bürgerlichen nahmen es dem VCS übel, dass er im Zusammenhang mit dem Stadion trotz positiver Volksabstimmung ausgiebig vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machte. Und sie machten die Rekurrenten dafür verantwortlich, dass das Stadion im Hinblick auf die Euro 2008 nicht gebaut werden konnte.
2004 mobilisierte die FDP die Stadionbefürworter in einer Strassenkundgebung. Die Opposition gipfelte in der FDP-Volksinitiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts, die jedoch im letzten November deutlich verworfen wurde.
(sda/hues)
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