Inhalt

Fussballverband: «Stadionverbot für Cupfinal-Chaoten»

Sonntag, 24. Mai 2009, 15:51 Uhr, Aktualisiert 25.05.2009, 8:32 Uhr

Der Schweizerische Fussballverband SFV unterstützt die Forderungen von VBS-Chef Ueli Maurer nach einer konsequenten Umsetzung des Hooligan-Gesetzes. Der SFV kündigte zudem an, ein Exempel statuieren zu wollen: Die rund 60 Randalierer, die letzten Mittwoch am Cupfinal in Bern festgenommen worden waren, sollen ein konsequentes Stadionverbot erhalten.

Videoplayer
Hartes Vorgehen gegen Gewalt bei Fussballspielen

Mehr zum Thema

Artikel bewerten

  • Durchschnittliche Bewertung: 0
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Artikel teilen

Der SFV habe bei der Kantonspolizei um die Personendaten nachgefragt, erklärte Ulrich Pfister, Sicherheitschef des Verbandes, gegenüber der «Tagesschau». Sobald diese Daten vorlägen, «werden wir ein Exempel statuieren. Der SFV wird diesen Chaoten konsequent ein Stadionverbot erteilen.»

Ausdrücklich begrüsst werden vom Fussballverband die Forderungen von Bundesrat Ueli Maurer, die Täter aus der Anonymität herauszureissen. Der Chef des VBS forderte in der Sonntagspresse unter anderem die Veröffentlichung von Täterfotos im Internet, die Einführung von Fanpässen und Schnellgerichten sowie Sanktionen am Arbeitsplatz eines Hooligans.

«Es darf von einem Arbeitgeber nicht mehr toleriert werden, dass ein Mitarbeiter übers Wochenende als Chaot in oder um Stadien seine Freizeit verbringt und am Montag mit Krawatte wieder am Arbeitsplatz erscheint», erklärte Maurer.

Die Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Karin Keller-Sutter, wehrte sich zuvor gegen den Vorwurf, der vorhandene gesetzliche Spielraum werde nicht ausgeschöpft.

«Die Polizei schöpft die Gesetze, die sie zur Verfügung hat, voll aus», sagt die St. Galler Regierungsrätin gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Eine andere Frage ist, ob der Spielraum ausreicht. Verglichen mit ausländischen Gesetzen - zum Beispiel in England - ist unser Gesetz jedoch relativ mild.»

In England werde die Missachtung des Stadionverbots aber beispielsweise mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft, sagt Keller-Sutter. Auch die Verwendung von Pyros und das Betreten des Spielfelds zögen drastische Bussen nach sich.

(sf/sda/ap/schl)

Kommentare aktiv...

P. Jegerlehner, Ostermundigen

Verfasst am: 25.5.2009 18:10

H. Menzi

Den zweiten Teil Ihres Blogs kann ich voll und... mehr

Zustimmen
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

H. Meyer, Waldburg

Verfasst am: 25.5.2009 17:32

...

Ja, ich wünsche mir auch Zustände wie in... mehr

Zustimmen
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

L. link, Deutschland

Verfasst am: 25.5.2009 11:28

J. Wicki

Das sehe ich auch so. Ausschreitungen sollten... mehr

Zustimmen
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

Dieser Artikel wurde archiviert. Die Kommentarmöglichkeit wurde deshalb deaktiviert. Vielen Dank für Ihr Interesse.