Schweiz
Anti-Raucherinitiative unterwegs
Bis zum 19. November 2010 läuft die Sammelfrist für die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». Mit einer breiten Koalition will die Lungenliga Schweiz erreichen, was das Parlament ihrer Ansicht nach bei der Gesetzgebung verpasst hat.
- SF Wissen: Dossier Streitpunkt Rauchverbot
- Initiative im Wortlaut
- 16.05.09: Weitere Rauchverbote und Nein zu Schulreform
- 12.05.09: Rauchverbot macht Casinos zu schaffen
- 28.09.08: In mehreren Kantonen sind Beizen rauchfrei
- 02.12.08: Raucherliga lanciert Volksinitiative
- 01.10.08: Nochmals ein Ja zu Raucherbeizen
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Laut Initiativ-Text muss der Bund Vorschriften zum Schutz des Menschen vor dem Passivrauchen erlassen. In Innenräumen, die als Arbeitsplätze dienen, soll das Rauchen generell verboten sein.
Nicht geraucht werden darf laut Initiative in der Regel auch in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, insbesondere in Restaurants und Hotels, im öffentlichen Verkehr, in Gebäuden für Sport, Kultur oder Freizeit sowie in Gebäuden des Gesundheits-, des Sozialwesens und des Strafvollzugs. Das Gesetz bestimmt die Ausnahmen.
Mit Herzchirurg Thierry Carrel
Mit der Lungenliga Schweiz stehen rund vierzig Organisationen aus Gesundheit, Prävention, Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz hinter dem Volksbegehren. Im Initiativkomitee sitzen unter anderen Lungenliga-Präsident Otto Piller, der Berner Herzchirurg Thierry Carrel und die freisinnige St. Galler Ständerätin Erika Forster.
Nach Ansicht der Initianten haben es die Räte verpasst, die Bevölkerung mit einer wirksamen und einheitlichen Bundeslösung vor dem Passivrauchen zu schützen. Die Ausnahmen im Gesetz verunmöglichten einen echten Schutz der Arbeitnehmenden in der Gastronomie. Ausserdem führten sie zu Wettbewerbsverzerrungen und Bürokratie.
Das vom Parlament im vergangenen Herbst verabschiedete Bundesgesetz verbietet zwar grundsätzlich das Rauchen auch in Restaurants und Bars. Es lässt aber kleine und speziell gekennzeichnete Raucherbeizen zu. Raucherinnen und Raucher dürfen auch in Fumoirs bedient werden, wenn die betroffenen Angestellten dem zustimmen.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist auch von Raucherseite unter Beschuss geraten. Ein Referendumskomitee, das sich gegen das Rauchverbot in Restaurants und Bars richtete, brachte aber bis zum Ablauf der Sammelfrist am 22. Januar bloss 6000 statt der erforderlichen 50'000 Unterschriften zustande.
(sda/schj)
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R. S., A.
Verfasst am: 20.5.2009 12:56
Typisch!
Die Nichtraucher sollen zuhause bleiben. Die... mehr
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N. Kraus, Degersheim
Verfasst am: 19.5.2009 16:48
Wehret den Anfängen
und was wird als nächstes verboten? Diese ewige... mehr
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G. Fröhn, Bern
Verfasst am: 19.5.2009 16:20
Zu viele Nichtraucher
Es rauchen ca. 27% der Bevölkerung. Ein grosser... mehr
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