Schweiz
HarmoS: Kindergarten ab 4 Jahren nicht bindend
In dem Schulkonkordat HarmoS ist der Schuleintritt auf das erfüllte vierte Altersjahr festgelegt. Trotzdem haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Kindergarten zu schicken.
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Das HarmoS-Konkordat sieht unter anderem vor, dass alle Kinder nach dem vierten Geburtstag in einen zweijährigen Kindergarten eintreten. Gemäss der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirketoren (EDK) tun dies schweizweit bereits 86 Prozent der Kinder. Trotzdem regte sich Widerstand an der früheren obligatorischen Einschulung.
Hans Ambühl, Generalsekretär der EDK, sagte vor den Medien in Bern, dass ein späterer Eintritt in den Kindergarten auch mit HarmoS möglich sei. Die Eltern müssten dazu bei ihren kantonalen Behörden ein Gesuch stellen. Wie die Kantone mit den Gesuchen umgehen, würde in den kantonalen Gesetzen geregelt.
Isabelle Chassot, Präsidentin der EDK und Regierungsrätin im Kanton Freiburg, verwies auf die Regelung, die in ihrem Kanton vorgesehen ist: Es sollen die Eltern sein, die entscheiden, ob ihr Kind reif ist für den Kindergarten. Das Stellen des Gesuchs solle nur einen formellen Charakter haben.
Weiter sagte Chassot, dass in den zehn Kantonen, die HarmoS zugstimmt Haben, über 50 Prozent der Schweizer Bevölkerung lebten. HarmoS werde die Mobilität der Familien mit Kindern wesentlich vereinfachen. Eine Bundeslösung zur Harmonisierung der Volksschule strebe die EDK nicht an.
Das Schulkonkordat HarmoS tritt am 1. August 2009 für die ersten zehn Kantone in Kraft.
(sda/bers)
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E. Anywhere, St. Burnaby
Verfasst am: 14.5.2009 9:59
Wehret den Anfängen!
Wehret den Anfängen! Wehret den Anfängen!... mehr
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R. Bolliger, Orpund
Verfasst am: 14.5.2009 6:58
Klarer kann man es nicht analysieren!
Auch wenn Sie Ihren Wohnort verheimlichen,... mehr
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N. Eggenberger
Verfasst am: 13.5.2009 14:22
Harmos ist erst der Anfang
Die Uno hat die Einschulung von 3 jährigen auf... mehr
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