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Solarenergie-Subventionen: Was der Staat zahlt

Dienstag, 5. Mai 2009, 19:11 Uhr, Aktualisiert 06.05.2009, 8:49 Uhr

Immer mehr Hausbesitzer montieren Sonnenkollektoren. Mancherorts zahlt der Staat mehr als ein Drittel der Kosten, in anderen Gemeinden sind die Beiträge marginal. Der «Kassensturz» zeigt nun auf, wo sich der Bau von Sonnenkollektoren lohnt und wo nicht.

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Eine Kompaktanlage für ein Einfamilienhaus kostet inklusive Montage rund 15'000 Franken. Sie besteht aus Sonnenkollektoren auf dem Dach, einer gut isolierten Leitung in den Keller, einem Warmwasserspeicher und einer Zusatzheizung.

Im System zirkuliert eine Flüssigkeit. Diese wird auf dem Dach von den Sonnenstrahlen erhitzt. Sie gelangt über die Leitung in den Keller. Dort erhitzt sie das Wasser im Speicher. Scheint die Sonne nicht, garantiert eine Zusatzheizung warmes Wasser.

Auf Schweizer Dächern sind Solaranlagen noch selten. Knapp 8‘500 wurden im letzten Jahr gebaut. David Stickelberger vom Fachverband Swissolar sagt, die Schweiz hat im Vergleich zum Ausland viel aufzuholen: «Es hat noch ganz viele Dächer ohne Solaranlage. Auf diesen riesigen Dachflächen könnte man einen Drittel des gesamten Stroms und etwa die Hälfte des Wärmebedarfs mit Sonnenenergie decken.»

Jetzt fördern viele Kantone die Montage von Kollektoren. Wie viel sie an eine Fünf-Quadratmeter-Solaranlage für ein Einfamilienhaus zahlen, hat Swissolar untersucht. Das Resultat ist erfreulich: Noch nie gab es so viel Geld vom Staat wie im Jahr 2009.

«Man bekommt – je nach Kanton – etwa 20 Prozent der gesamten Anlagekosten vergütet,» sagte Stickelberger erfreut. Dazu kämen in vielen Kantonen die Förderbeiträge der einzelnen Gemeinden und in fast allen Kantonen sei es zudem möglich, die Kosten für eine Anlage von den Steuern abzuziehen, ergänzt Stickelberger.

Am meisten Subventionen zahlt Basel-Stadt: 6235 Franken erhalten die Hausbesitzer für eine rund 15‘000 Franken teure Anlage.

Keine Subventionen gibt es momentan in den Kantonen Schwyz, Tessin, und Zug. Tessin und Zug werden in diesem Jahr ein Förderprogramm einführen, im Kanton Schwyz muss zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

(sf/horm)

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