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NR-Kommission lehnt anonyme Geburten ab

Dienstag, 5. Mai 2009, 20:09 Uhr, Aktualisiert 20:27 Uhr

Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates lehnt es ab, die so genannte anonyme Geburt zu ermöglichen. Eine solche Regelung verstiesse gegen die Bundesverfassung, welche das Recht auf Kenntnis der Herkunft gewährleiste.

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Arbeitsleben einer Hebamme

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Mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 12 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen beantragt die RK dem Plenum, den Initiativen von Reto Wehrli (CVP/SZ) und Andy Tschümperlin (SP/SZ) keine Folge zu geben. Beide Vorstösse nehmen Bezug auf das Babyfenster in Einsiedeln (SZ), wo Säuglinge anonym abgegeben werden können.

Wehrli verlangt mit seiner Initiative, dass eine Frau während der Geburt auch ohne Preisgabe ihrer Identität medizinische Leistungen in Anspruch nehmen kann. Tschümperlin strebt ebenfalls eine rechtliche Regelung der anonymen Geburt an, geht aber weniger weit, indem er nur die «diskrete» Geburt legalisieren will.

Das würde bedeuten, dass die Mutter bei der Geburt Informationen über ihre Identität und diejenige des Vaters bei einer zuständigen Stelle hinterlegen könnte. Wie die Parlamentsdienste mitteilten, wären beide Vorschläge unbefriedigend und stünden in Konflikt mit der Verfassung und internationalen Übereinkommen.

Die «diskrete» Geburt, bei der die Frau das Kind betreut im Spital gebären und sofort zur Adoption freigeben könne, werde schon jetzt praktiziert, weshalb die Mehrheit eine Legalisierung der anonymen Geburt nicht als notwendig erachte. Eine Minderheit erkennt hingegen Handlungsbedarf.

(sda/bers)

Kommentare aktiv...

S. Lamprecht, Eglisau

Verfasst am: 5.5.2009 21:29

Lieber...

Lieber lassen wir als Gesellschaft jährlich... mehr

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