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Aus für Nacktwanderer in Appenzell Innerrhoden

Sonntag, 26. April 2009, 6:32 Uhr, Aktualisiert 20:30 Uhr

Die Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden hat als weltweite Premiere das Nacktwandern verboten. Sie erklärte dieses diskussionslos und mit grosser Mehrheit zum Offizialdelikt. Das in der FKK-Szene angepriesen Nacktwandern im Alpstein wird demnach künftig mit 200 Franken gebüsst.

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Nacktwanderern droht 200 Franken Busse

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Nacktwandern boomt vor allem in der deutschen FKK-Szene und wird auf Websites und in Internetforen als das «besondere Naturerlebnis - frei und gesund» angepriesen. Als «nacktwandern.de» den Naturisten die Appenzeller Bergwelt ans Herz legte und im vergangenen Herbst gleich dutzendweise die ersten hüllenlosen Touristen im Alpstein auftauchten, platzte den Behörden der Kragen.

«Die Reaktionen der Bevölkerung haben gezeigt, dass solche Erscheinungen weit herum als überaus störend und belästigend empfunden werden. Die Aufnahme in einen Übertretungsstraftatbestand erscheint daher richtig», schrieb die Regierung im Landsgemeindebüchlein zur Erläuterung der Gesetzesanpassung.

Die Beratung und Verabschiedung des Strafartikels im Kantonsparlament im vergangenen Februar fand sowohl in den nationalen wie in den internationalen Medien grosse Aufmerksamkeit. Die Landsgemeinde folgte dem Parlament nun mit grosser Mehrheit und erklärte das Nacktwandern zum Offizialdelikt, das mit 200 Franken Busse bestraft wird.

In den Internetforen der Nacktwander-Bewegung stösst das Vorgehen in Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Es heisst, dass die Naturisten die Öffentlichkeit nicht suchten und daher nur auf wenig begangenen Routen ihrer freien Körperkultur, die schon in der Antike gepflegt worden sei, frönten. Auf der ganzen Welt zeige man Verständnis für die Bewegung und begegne ihr grundsätzlich tolerant.

In einem wissenschaftlichen Aufsatz in der Fachzeitschrift «Jusletter» sah der Berner Jurist Daniel Kettinger in der Unterstrafestellung gar eine «Bundesrechtswidrigkeit». Nach dem Willen des Gesetzgebers sei das Nacktsein nur dann strafbar, wenn es einen erkennbaren Bezug zum Sexuellen habe, schrieb Kettinger und ist überzeugt, dass diese Sache noch das Bundesgericht in Lausanne beschäftigen wird.

Als zweiter Alpsteinkanton soll auch Appenzell Ausserrhoden einen Strafartikel gegen die lustwandelnden Naturisten erhalten. Die SVP hat im Kantonsparlament bereits eine Motion gegen das «schamlose Benehmen» angekündigt.

(sda/koua)

Kommentare aktiv...

H. Müller, Tägerwilen

Verfasst am: 30.4.2009 14:40

Verbot ist NICHT konform mit Bundesgesetz!

Von jedweden, teilweise berechtigten, Bedenken... mehr

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H. Müller, Tägerwilen

Verfasst am: 30.4.2009 14:25

Anscheinend nicht. :-)

Und zumindest die fortwährende Überprüfung auf... mehr

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T. Tokelosi, zürich

Verfasst am: 27.4.2009 13:43

I. Ndlovu

So schade... ... diese Nacktwanderer haben immer... mehr

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