Schweiz
Online-Glücksspiel: Verbot soll gelockert werden
Glücksspiele im Internet sollen in der Schweiz künftig erlaubt sein, allerdings nur, wenn die Anbieter über eine Konzession verfügen. Der Bundesrat will das bestehende Verbot im Spielbankengesetz lockern.
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Laut Bundesrat soll aber nur eine kleine Zahl von Konzessionen für Glücksspiele im Internet vergeben werden. Wer eine Zulassung erhält, soll sich an dieselben strengen Auflagen halten müssen wie die Spielbanken. Illegale virtuelle Spiele sollen mit technischen Massnahmen wirkungsvoller eingeschränkt werden können als bisher.
Bei ihrem Entscheid stützte sich die Landesregierung auf einen Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Sie hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, Änderungen der Rechtsgrundlagen für Spielbanken vorzubereiten.
Glücksspiele, die mit Instrumenten der Telekommunikation durchgeführt werden, sind in der Schweiz nach geltendem Recht untersagt. Dieses Verbot sei mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht vollständig durchsetzbar, hält das EJPD fest. Die Zahl der illegalen Angebote aus dem Ausland nehme zu.
Die ESBK legte in ihrem Bericht auch dar, wie das Verbot von illegalen Glücksspielen besser durchgesetzt werden kann. Der Bericht kommt einerseits zum Schluss, dass das Verbot der Glücksspiele im Internet gelockert werden sollte.
Anderseits sollten aber verbotene Spiele mit flankierenden Massnahmen eingedämmt werden können. Angebote über Telefon, Mobilfunk und interaktives oder digitales Fernsehen sollten nach Einschätzung der ESBK mindestens vorläufig nicht zugelassen werden.
Das gelockerte Glücksspiel-Verbot würde zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Deren Umfang sei indes schwierig abzuschätzen, schreibt die Kommission. Entscheidend sind hier etwa das Modell für die zu erteilenden Konzessionen sowie deren Zahl und der gewählte Steuersatz.
Nach Schätzungen der ESBK dürften sich die Einnahmen zwischen mindestens 1 Million Franken und höchstens 26 Millionen Franken bewegen. Die ESBK gibt zu bedenken, dass für den noch jungen Markt der virtuellen Glücksspiele noch kaum Daten vorhanden seien.
Im Unterschied zu Glücksspielen dürfen heute Lotterien und Wetten im Internet angeboten werden. Mit einer Anpassung der Rechtsgrundlagen will der Bundesrat auch bei diesen Spielen dafür sorgen, dass illegale Angebote via elektronische Telekommunikationsmittel eingeschränkt werden.
(ap/hesa)
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