Schweiz
Kein Strafverfahren gegen UBS in Zürich
Zürcher Justiz sieht keinen Handlungsbedarf
Die UBS muss im Zusammenhang mit dem Subprime-Debakel und der Steueraffäre in den USA keine Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich befürchten.
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Die Abteilung für Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat ihr Monitoring im Fall UBS vor einigen Tagen mit einem internen Bericht abgeschlossen, wie der Leitende Staatsanwalt Peter Pellegrini in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS sagte.
Es lägen weder substanzierte Strafanzeigen noch Anzeigen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vor, und auch die eigenen Beobachtungen hätten zu einem hinreichenden Tatverdacht für die Eröffnung eines Verfahrens geführt.
Was die Beihilfe zum Steuerbetrug durch UBS-Mitarbeiter in den USA betrifft, bietet das Schweizer Recht keine Handhabe für eine Strafverfolgung. Hier bestehe eine Gesetzeslücke und nach dem Grundsatz «Keine Strafe ohne Gesetz» könne auch nicht ermittelt werden, sagte Pellegrini.
Im Fall UBS sind aber noch Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft hängig. Sie betreffen den Verdacht auf Verletzung des Bankgeheimnisses und der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat durch die UBS und die FINMA im Falle der Steueraffäre in den USA.
Die Bundesanwaltschaft braucht für die Eröffnung eines Verfahrens die Ermächtigung durch den Bundesrat. Ob sie darum ersucht hat, ist bisher nicht bekannt.
(ap/from)
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D. Meier, Aix-en-Provence
Verfasst am: 16.4.2009 12:37
Eine Krähe
hackt der anderen kein Auge aus...
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W. Blattmann, Umterägeri
Verfasst am: 16.4.2009 11:43
unterwandert
die Justiz ist doch Unterwandert durch die... mehr
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N. Wiederkehr, Zürich
Verfasst am: 16.4.2009 11:32
Freiheit und Privatsphäre ist wichtiger
So jemand füllt ein Formular aus und zahlt Geld... mehr
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