Schweiz
Dignitas will gesunder Frau beim Suizid helfen
Kontroverse nach BBC-Interview von Ludwig Minelli
Weil ihr Ehemann todkrank ist, will eine Frau auch sterben. Die umstrittene Sterbehilfe-Organisation Dignitas will der gesunden Frau beim Suizid helfen. Dignitas-Chef Ludwig Minelli will nun darum die Frage klären, ob Sterbehilfe bei einem gesunden Menschen legal ist.
- SF Wissen: Dossier Sterbehilfe
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Eine 70-jährige Kanadierin will nicht mehr leben, wenn ihr Mann sterben muss. In einem Radio-Interview mit der britischen BBC erläuterte Minelli den Fall, wie das «Newsnetz» berichtet: Ihr 80-jähriger Mann sei an Krebs erkrankt, sie selber sei aber nicht krank. Die Frau habe Minelli gesagt, «wenn ihr Mann gehe, dann wolle sie mit ihm gehen».
Nun will Minelli von einem Schweizer Gericht klären lassen, ob Sterbehilfe bei einer gesunden Person legal ist, und ob es Ärzten erlaubt ist in entsprechenden Fällen einen tödlichen Cocktail zu verabreichen.
Minelli bezeichnete in dem Interview Suizid als «wunderbare Möglichkeit aus unerträglichen Situationen zu fliehen». Eine unheilbare Krankheit sei dafür keine Voraussetzung. Der assistierte Suizid könne zudem das Gesundheitswesen als ganzes finanziell entlasten.
Die Aussagen des Dignitas-Chefs haben in Grossbritannien für Aufsehen gesorgt - zurzeit läuft dort auch eine politische Debatte über Sterbehilfe. Selbst von einer Sterbehilfe-Befürworterin, die begleitetes Sterben entkriminalisieren will, wurden Minellis Aussagen aber kritisiert: «Wir müssen ein klares Zeichen setzen, dass es falsch ist, nicht unheilbar Kranken beim Sterben zu helfen.»
In Grossbritannien ist Sterbehilfe verboten und wird mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft. Immer mehr suizidwillige Briten reisen darum in die Schweiz, um mit Hilfe von Dignitas zu sterben. Laut der Online-Ausgabe von «Sky News» sind mehr als 700 Briten Mitglied bei Dignitas - über 100 Engländer seien von der Organisation bisher in den Tod begleitet worden.
Im heute geltenden Recht besteht keine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Sterbehilfe, wie die «Schweizerische Ärztezeitung» unter Berufung auf einen Juristen schreibt. In keinem Gesetz werde die Sterbehilfe weder ausdrücklich zugelassen oder verboten.
Der Gesetzgeber verzichtet aber bei einer indirekt aktiven Sterbehilfe auf einer Ahndung derartiger Delikte nach dem Strafgesetzbuch. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften erliess dazu medizinisch-ethische Richtlinien. Diese gelten aber nur bei sterbenden und zerebral schwerst geschädigten Patienten. Die Regeln behandeln aber nicht die Situation von gesunden Sterbewilligen.
(sf/frua)
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M. Fricker, Rüti/GL
Verfasst am: 5.4.2009 0:54
Es Reicht!!!!
Wie lange schauen die Regierungen und der Bund... mehr
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B. Zbinden, Muttenz
Verfasst am: 4.4.2009 17:37
Darf nicht sein
Artikel 114 des Schweizerischen Gestzbuchs besagt... mehr
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R. Schwachsinn, Bern
Verfasst am: 4.4.2009 4:58
Sportler o.ä....
...würden sagen: "Es ist besser auf dem... mehr
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