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Der E-Pass

Montag, 23. März 2009, 14:07 Uhr, Aktualisiert 24.03.2009, 8:33 Uhr

Die Pässe 03 und 06 sollen abgelöst werden

Zurzeit werden in der Schweiz zwei verschiedene Pässe ausgestellt: Der sogenannte Pass 03 und der Pass 06. Bei der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 geht es um die Einführung eines neuen Passes, der biometrische Daten einer Person auf einem Chip gespeichert hat.

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Seit September 2006 wird neben dem weiterhin aktuellen Pass 03 auch der Pass 06 ausgestellt. Dieser E-Pass, ein Identifikationsdokument mit elektronisch gespeicherte Daten, unterscheidet sich äusserlich kaum vom konventionellen Pass 03.

Gekennzeichnet wird der Pass 06 durch ein international anerkanntes Symbol für elektronisch lesbare Daten auf der Einband-Vorderseite. Zudem ist der Einband etwas dicker und härter als beim Pass 03. Grund: In ihm ist ein hauchdünner Chip untergebracht.

Den derzeitigen E-Pass 06 stellen die Schweizer Behörden aber nur im Rahmen eines befristeten Pilotprojektes aus. Die definitive Einführung erfordert eine Anpassung des heutigen Ausweisgesetzes. Damit würde im neuen Pass 10 eine elektronische Speicherung des Fotos und zweier Fingerabdrücke im Pass ermöglicht.

Sagt das Stimmvolk am 17. Mai Ja, werden alle Pässe ab dem 1. März 2010 mit einem Chip versehen. Gegen diese Einführung war das Referendum von einem «überparteilichen Komitee gegen biometrische Pässe und Identitätskarten» ergriffen worden. Dem Komitee gehören Privatpersonen von links bis rechts an.

Die definitive Einführung des E-Passes ist auch Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin ohne Visum in die USA reisen können.

Die USA befreien nämlich nur Angehörige von Staaten von der Visumspflicht, die E-Pässe ausstellen. Ein Visum für die USA kostet heute rund 170 Franken und muss auf der Botschaft in Bern eingeholt werden.

Die Schengen-Staaten sind seit August 2006 verpflichtet, nur noch solche E-Pässe auszustellen. Die entsprechende Ausweisverordnung ist auch für die Schweiz als assoziiertes Schengen-Land massgebend, nämlich ab dem 1. März 2010. Beschliesst die EU Neuerungen wie beispielsweise den E-Pass, muss die Schweiz als assoziierten Staat entscheiden, ob sie diese übernehmen will.

Lehnt sie ab und kann sie sich mit allen 27 EU-Staaten nicht binnen 90 Tagen auf eine Lösung einigen, wird die Schengen-Dublin-Zusammenarbeit mit der Schweiz beendet. Oder weniger scharf formuliert: Die Weiterführung der Schengen-Mitgliedschaft hängt vom Goodwill der EU-Staaten ab.

Bei einer Aussetzung des Schengen-Abkommens mit der Schweiz würden auch jene Vorteile im Reiseverkehr für Schweizerinnen und Schweizer fallen, die erst kürzlich eingeführt worden sind.

So würden beispielsweise Schweizer Reisende in den Schengen-Raum wieder systematisch kontrolliert. Auch die Regelung im Asylbereich, welche keine Mehrfachgesuche mehr zulässt, würde fallen.

Die Hinfälligkeit des Schengen-Abkommens wird insbesondere von europakritischen Kreisen moniert. Alt Bundesrat Christoph Blocher sieht beispielsweise darin eine «Aushöhlung der direkten Demokratie». Jede Weiterentwicklungen im EU-Recht zwinge die Schweiz - unter einer drohenden Vertragskündigung - jede Änderung zu akzeptieren.

Gegner aus dem linken Parteienspektrum führen insbesondere an, dass die EU nicht vorschreibe, dass die biometrischen Daten der Passinhaber in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Dass Bundesrat und Parlamentsmehrheit dies durchsetzten, ist eines der Hauptargumente des Referendumskomitees.

(sf/schj)

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