Schweiz
US-Steuerbehörde zieht Amtshilfegesuch zurück
Fall der 300 herausgegebenen UBS-Kundendaten
Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hat das Mitte Juli 2008 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereichte Amtshilfegesuch im Fall UBS zurückgezogen. Grund dürfte wohl sein, dass die UBS Mitte Februar von sich aus Kundendaten an die US-Behörden geliefert hatte.
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Der Rückzug des Gesuchs sei kommentarlos erfolgt, sagte ESTV-Sprecher Beat Furrer zu den Hintergründen. Bei der ESTV konnte man nicht sagen, ob die von der ESTV unter die Lupe genommenen Kundendaten identisch waren mit jenen, welche die UBS Mitte Februar preis gab.
Die ESTV war im Zuge ihres ordentlichen Verfahrens bis Mitte Februar zum Schluss gekommen, dass 99 Fälle «amtshilfefähig» sind. Dies bedeutete, dass die entsprechenden Konteninhaber informiert wurden und Akteneinsicht bekamen. Danach wurde ihnen eine Schlussverfügung unterbreitet, die beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden konnte.
Mit dem Rückzug des Gesuchs entfällt nun die rechtliche Basis für das Amtshilfeverfahren. Die ESTV stellt die Arbeiten laut eigenen Angaben formell ein.
Die betroffenen UBS-Kunden, gegen die ein Verfahren eröffnet wurde und die noch keine Schlussverfügung erhalten haben, werden von der ESTV über die Einstellung informiert. Bereits erlassene Verfügungen werden zurückgezogen und als gegenstandslos abgeschrieben.
Die Schweizer Grossbank UBS hatte sich am 18. Februar auf Anordnung der Finma bereit erklärt, den US-Behörden Kundendaten auszuhändigen und damit das Bankgeheimnis zu lüften. Die UBS werde den USA «sofort die Identität und Kontoangaben von gewissen ihrer amerikanischen Klienten liefern», hiess es damals.
Durch den Vergleich habe eine Strafanklage gegen die UBS verhindert werden können, die letztlich auch die Existenz der Grossbank gefährdet hätte, hatte die Finma dazu mitgeteilt.
(sda/ap/godc)
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N. Wiederkehr, Zürich
Verfasst am: 20.3.2009 7:17
Das kann doch nicht sein!
Ich bin Amerikaner und mache eine Strafanzeige... mehr
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U. theiler, ettenhausen
Verfasst am: 19.3.2009 23:26
wozu?
einerseits: wozu noch den legalen weg beschreiten... mehr
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S. Manfré, Hettlingen
Verfasst am: 19.3.2009 19:53
Keine Überraschung
Durch den Rückzug verhindert die... mehr
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