Schweiz
Kundendossiers: UBS unter Feuer
Economiesuisse beklagt Imageverlust
Insgesamt 285 Dossiers von UBS-Kunden wurden offenbar von der Finanzmarktaufsicht (Finma) an die US-Steuerbehörden (IRS) am 18. Februar 2009 weitergeleitet. Das berichtet der «Sonntag». Doch «niemand ausser der Bank weiss wirklich», ob es sich bei diesen Fällen um Steuerbetrug handelt, fährt das Blatt fort. Und um die Schuld an dem Debakel sei ein heftiger Streit entbrannt.
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Gemäss der Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) wurden 285 Dossiers von UBS-Kunden an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) übermittelt, der ein Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörde (IRS) vom 16.Juli 2008 vorlag, erläutert der «Sonntag».
Die Politiker und Branchenverbände weisen sich nach Darstellung des Blattes nun «gegenseitig den Schwarzen Peter» - und «beschuldigen den Bundesrat, die Steuerverwaltung, die Finanzmarktaufsicht (Finma), das Bundesverwaltungsgericht nicht schnell genug, gearbeitet zu haben.»
Doch eigentlich sei es die UBS, «die versäumt hat, die Gefahr frühzeitig abzuwenden». Dies zeige nach Darstellung der Zeitung «die 11-seitige Verfügung der Finma vom 18. Februar, welche die Datenauslieferung möglich machte» und die der Zeitung offenbar vorliegt.
Darin werde ersichtlich, dass das US-Justizdepartement (DoJ) «sich bereits im September 2007 zum ersten Mal an die UBS wendete». Dies aber habe die Grossbank für sich behalten.
Erst ein halbes Jahr später hätte sie die Schweizer Behörden informiert: «Gemäss der Verfügung erfuhr die Finma respektive ihre Rechtsvorgängerin, die Bankenkommission, im März 2008 von der Androhung unilateraler Massnahmen», heisst es weiter.
In der Folge habe Bern versucht, die sich abzeichnenden Probleme mit den USA zu entschärfen – namentlich über das Amtshilfeverfahren: Am 16. Juli 2008 reichte die US-Steuerbehörde (IRS) bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) ein Amtshilfegesuch ein – und zwar «auf Anraten der Schweizer Behörden», wie es in der Verfügung weiter heisse. Ab dann wurden den Amerikanern Daten aus der Schweiz geliefert, wie die Finma schreibt.
Vorläufig noch mit abgedeckten Namen. Doch auch so hätten die Amerikaner genügend Beweise gefunden, «um ihre Verfahren weiter zu verschärfen».
Erstmals ist jetzt auch laut «Sonntag» klar, um wie viele Fälle es sich handelt: Gemäss der Verfügung wurden «285 Kundendossiers an die ESTV übermittelt». Die Steuerspezialisten des Bundes sollten untersuchen, ob es sich dabei um Fälle von Steuerbetrug handle.
Ob die besagten 285 Kundendossiers allerdings identisch sind mit denjenigen, welche die UBS geliefert hat, lässt sich nicht sagen, heisst es weiter. Die ESTV wisse es nicht, die Finma ebenso wenig. «Wir haben die Qualität der Daten nicht geprüft», sagt Finma-Sprecher Alain Bichsel.
Die Daten trafen den Angaben zufolge am 18. Februar ein und wurden von der Finma – nach einer abendlichen Bundesratssondersitzung – an das US-Justizministerium weitergeleitet. Weitergeleitet wurden Daten, bei denen es laut Angaben der UBS «wahrscheinlich» gewesen sei, dass die Übermittlung durch das Doppelbesteuerungsabkommen geschützt sei. So stehe es in der Verfügung. Ob die Beurteilung korrekt ist, wisse in Bern aber niemand, ergänzt die Zeitung.
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) werde unterdessen weiter gearbeitet, als ob die UBS und die Finanzmarktaufsicht (Finma) keine Daten in die USA geliefert hätten.
Das Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörde (IRS) sei noch immer hängig, sagt ESTV-Sprecher Beat Furrer gegenüber der Zeitung. Deshalb würden die Fälle weiter bearbeitet. Konkret arbeiten laut Furrer 40 Personen am Amtshilfeverfahren. «Neben intern ausgewählten Personen gehören zu diesem Team auch 15 zusätzlich eingestellte Juristen.» Der Aktenberg sei noch nicht bewältigt.
«Jeder einzelne Fall umfasst zwischen 500 und 3000 Seiten», sagt Furrer. Das Amtshilfegesuch, das die IRS Mitte Juli 2008 eingereicht hat, umfasst 285 Kundendossiers, wie aus der Verfügung der Finma hervorgeht. Bis zum Vergleich zwischen der UBS und dem US-Justizministerium am 18. Februar habe die ESTV in 99 Fällen die Amtshilfefähigkeit bejaht, das heisst einen begründeten Verdacht auf Steuerbetrug festgestellt.
In 26 Fällen liege gar eine Schlussverfügung der ESTV vor. Das bedeute aber gleichzeiti, dass für 186 UBS-Kunden bis heute noch kein Befund vorliegen, der den Vorwurf von Steuerbetrug untermauert.
Econonomiesuisse-Präsident Gerold Bührer beklagt gegenüber dem «Sonntag» den Imageverlust des Finanzplatzes Schweiz und die Sippenhaft der Industrie: «Der Schaden für Banken und Finanzplatz ist erheblich. Dass Verantwortungsträger einer Bank gemäss Anklage Steuerbetrug unterstützen, das ist inakzeptabel. Durch den Rechtsbruch bei der Preisgabe der Kundendaten ist ein zusätzlicher Schaden entstanden.»
Und der Spitzenvertreter der Wirtschaft wirft dem Bundesrat Versäumnisse vor: «Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesrat rascher Zeichen gesetzt hätte. Es war absehbar, dass sich hier ein Druck aufbaut.» Deshalb müssen man «aus dem Schützengraben heraus und die schweizerischen Werte selbstbewusst vertreten».
Er merke im Ausland, wie wichtig unser Rechtsstaat für unsere Glaubwürdigkeit ist. Da wir uns mit der heutigen Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug als erpressbar erwiesen, müssten wir «unsere Rechtspraxis eingehend prüfen», fährt Bührer fort.
Das sei auch das grösste Angebot, welches die Schweiz den Gegnern des Bankgeheimnisses machen könne: «Sollten Modifikationen nötig sein, dann nur, ohne den elementaren Rechtsschutz zu verletzen. Das Bankgeheimnis schliesst einen automatischen Informationsaustausch aus. Den gläsernen Kunden wollen wir nicht.»
(sf/halp)
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E. Wille, Rosenfeld
Verfasst am: 1.3.2009 17:45
Ich habe gerade mal unter
http://www.staatsanwaltschaften.zh.ch/... mehr
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M. marty, buch
Verfasst am: 1.3.2009 17:04
W. Kathriner
Meine Frage: Haben Sie die Schweizer... mehr
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W. Kathriner, Sarnen
Verfasst am: 1.3.2009 15:01
Sie haben Recht, aber
die USA Richter werden das jetzt übernehmen.... mehr
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