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Kommission will Bericht zu Pauschalbesteuerung

Mittwoch, 11. Februar 2009, 13:16 Uhr, Aktualisiert 14:22 Uhr

Gängige Kantonspraktiken und aktuelle Zahlen erwünscht

Nach dem Nein des Zürcher Volkes zur Pauschalbesteuerung reicher Ausländer hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates beim Bundesrat einen Bericht über die kantonalen Praktiken bei der Pauschalbesteuerung bestellt.

Nationalratssaal.
Die Wirtschafts-kommission des Nationalrats will mehr wissen über die Pauschalbesteuerung. (pd)

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Wie die Parlamentsdienste mitteilten, hat die WAK davon Kenntnis genommen, dass die Zürcher Stimmberechtigten der Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand in der Kantonssteuer zugestimmt haben.

Im Hinblick auf eine vom Kanton St. Gallen eingereichte Standesinitiative, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung auf Bundes- und auf Kantonsebene verlangt, hat die WAK das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, einen Bericht zu den gängigen Kantonspraktiken und zu aktuellen Zahlen zu erstellen.

Die WAK wird den Bericht voraussichtlich nach der Sommersession behandeln und dann allenfalls einen Vorstoss erarbeiten. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte sich vom Verdikt des Zürcher Volkes überrascht gezeigt. Er werde sich aber hüten, sich in kantonale Kompetenzen einzumischen.

Erbschaften und Schenkungen sollen in der Schweiz auch künftig nicht besteuert werden. Die WAK hat eine entsprechende parlamentarische Initiative von Ursula Wyss (SP/BE) mit 16 zu acht Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Wyss' Vorschlag sieht einen Freibetrag von einer Million Franken pro direkten Nachkommen vor. Der Ertrag soll je zur Hälfte an Bund und Kantone gehen. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass eine solche Steuer dem liberalen Wirtschaftsverständnis der Schweiz widerspricht und die Attraktivität des Standorts Schweiz beeinträchtigen würde.

Insbesondere seien Probleme bei der Nachfolge in Familienunternehmen zu erwarten. Nach Auffassung der Minderheit hingegen würde eine Erbschaftssteuer weder den Konsum noch die Arbeit belasten, sondern dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen.

(sda/ap/hesa)

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