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Nach Auffassung Brunners verstosse der Bundesrat im Kampf für die Personenfreizügigkeit gegen Artikel 280 des Strafgesetzbuches («Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht»), berichtet das Blatt weiter.
Calmy-Rey drohe dem Volk
Als Vorkämpferin für die Personenfreizügigkeit droht Calmy-Rey dem Volk, die Regierung würde im Falle eines Neins zur Personenfreizügigkeit die bilateralen Verträge mit der EU kündigen müssen. «Dabei hat die Regierung weder einen Auftrag, dies zu tun, noch wird sie so dumm sein, dies zu tun», erklärte Brunner gegenüber der Zeitung. Deshalb komme laut Brunner Artikel 280 zum Tragen.
Strafbar macht sich demnach, wer Stimmberechtigte «durch Androhung ernstlicher Nachteile nötigt», ihr Stimmrecht «in einem bestimmten Sinn auszuüben». Das sei beim Bundesrat und insbesondere bei Calmy-Rey der Fall, meint die SVP-Spitze dem Bericht zufolge.
(sf/halp)
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