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Marco Tinner soll entlassen werden

Donnerstag, 22. Januar 2009, 9:51 Uhr, Aktualisiert 13:50 Uhr

Kaution auf 100'000 Franken erhöht

Einen Monat nach seinem Bruder Urs soll auch der mutmassliche Atomschmuggler Marco Tinner aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dies entschied das Bundesstrafgericht gegen den Willen der Bundesanwaltschaft. Der 40-jährige Rheintaler wurde vorerst aber nicht entlassen. Das Urteil kann ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.

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Tinner freigelassen

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies Beschwerden sowohl der Bundesanwaltschaft wie auch des Inhaftierten gegen die Haftentlassungsverfügung des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts ab.

Das Bundesstrafgericht erhöhte aber die Kaution von 10'000 auf 100'000 Franken. Die Richter in Bellinzona bejahen neben dem dringenden Tatverdacht auch den Haftgrund der Fluchtgefahr, wie es in einer Mitteilung weiter heisst.

Die Untersuchungshaft sei aber mittlerweile unverhältnismässig, nachdem seit dem letzten Entscheid über eine Haftentlassung weitere knapp acht Monate vergangen seien und sich kein rascher Abschluss des Verfahrens abzeichne.

Um der Fluchtgefahr zu begegnen, hielt das Gericht an der Leistung einer Kaution fest und passte deren Höhe den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten an.

Marco Tinner bleibt aber vorerst in Untersuchungshaft, wie der Eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller sagte. Zum einen kann die Bundesanwaltschaft (BA) den Beschwerdeentscheid aus Bellinzona innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne anfechten. Will sie erreichen, dass Tinner bis dann in Haft bleibt, muss sie rasch ein Gesuch um aufschiebende Wirkung für den Rekurs stellen. Zum anderen darf Müller die Haft erst aufheben, wenn die Kautionszahlung bei der Kasse des Bundesstrafgerichts eingegangen ist.

Marco Tinner sitzt seit dem 5. September 2005 in Untersuchungshaft. Er wird zusammen mit seinem Bruder Urs und seinem Vater Friedrich verdächtigt, dem Atomschmuggel-Netzwerks des «Vaters» der pakistanischen Atombombe, Abdul Qadeer Khan, angehört zu haben.

Die Bundesanwaltschaft erhob aber Beschwerde. Laut einem Bericht der «NZZ am Sonntag», zu dem sich die BA bisher nicht äussern wollte, begründete die Bundesanwaltschaft die Beschwerde gegen die Haftentlassung mit Befürchtungen, Marco Tinner könnte zu seiner Frau nach Asien flüchten und dort äusserst sensible Daten wie Atombombenbaupläne auf einem Computer behändigen.

Urs Tinner, der über vier Jahre in Haft war, äusserte sich unterdessen erstmals seit seiner Freilassung in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens (SF). Der 43-jährige Mechaniker schildert dabei, wie er in Dubai und Malaysia an brisante Unterlagen des Khan-Netzwerks kam, die durch sein Mitwirken an den US-Geheimdienst CIA gelangt sein sollen.

Alt Bundesrat Christoph Blocher scheint der Darstellung Tinners Glauben zu schenken. Der frühere Justizminister sagte in dem Film von Hansjürg Zumstein jedenfalls, Tinner habe eine wichtige Rolle für die Nichtverbreitung von Kernwaffen gespielt.

(ap/sper)

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