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Justiz ermittelt gegen Dignitas

Sonntag, 4. Januar 2009, 2:19 Uhr, Aktualisiert 02:58 Uhr

Staatsanwalt interessiert der Geldfluss

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will wissen, wofür die Sterbehilfeorganisation Dignitas ihre Einnahmen verwendet. Der stellvertretende leitende Staatsanwaltschaft Jürg Vollenweider verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Regelung, wonach Beihilfe zum Suizid aus «selbstsüchtigen Motiven» unter Strafe gestellt ist, berichtet die «NZZ am Sonntag».

Holzsärge an einer Wand gestapelt, davor ein Holzkreuz.
Die Einnahmen, die die Sterbehilfeorganisation Dignitas und vor allem ihre Verwendung interessiert jetzt den Staatsanwalt. (keystone / symbolbild)

«Wir wissen nach wie vor nicht, wofür Dignitas die Einnahmen von 10'000 Franken pro Sterbebegleitung verwendet», erklärte Vollenweider dem Blatt weiter.

Dass die Sterbehilfeorganisation das Geld nicht nur für die Deckung der Kosten braucht, dafür hat der Staatsanwalt demzufolge konkrete Hinweise.

In einem Interview mit der französischen Zeitung «Le Monde» habe Dignitas-Geschäftsführer Ludwig A. Minelli erklärt, dass er die Gelder auch dafür einsetze, um in Europa für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zu werben.

Zudem habe Minelli dem französischen Fernsehsender M6 unlängst gesagt, dass Dignitas «erhebliche Aufwände wegen Rechtsstreitigkeiten» habe. Ob Minellis Äusserungen Grund zu Klagen sind, dazu wollte Staatsanwalt Vollenweider vorerst nicht Stellung nehmen, heisst es weiter.

(sf/halp)

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