Schweiz
Die Atomschmuggelaffäre Tinner im Zeitraffer
Chronologie
Die Gebrüder Urs und Marco Tinner und deren Vater Friedrich werden beschuldigt, zum Atomschmuggel-Netzwerk des «Vaters» der pakistanischen Atombombe, Abdul Qadeer Khan, gehört zu haben. Nachstehend die wichtigsten Etappen in der Affäre, die ein weltweites Echo ausgelöst hat.
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Februar 2004: In einem malaysischen Polizeibericht werden Friedrich und Urs Tinner sowie der in der Schweiz lebende Deutsche Gotthard Lerch verdächtigt, an der Weitergabe pakistanischer Nukleartechnologie an Libyen beteiligt gewesen zu sein.
25. August 2004: Die Bundesanwaltschaft nimmt auf Grund eines deutschen Rechtshilfegesuchs Hausdurchsuchungen vor. Es geht um das deutsche Verfahren gegen Lerch.
8. Oktober 2004: Urs Tinner wird in Deutschland wegen Verdachts auf Beteiligung am Landesverrat verhaftet.
13. Oktober 2004: Die Bundesanwaltschaft eröffnet gegen Urs Tinner und weitere Beschuldigte ein Verfahren wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Güterkontrollgesetz und gegen das Kriegsmaterialgesetz.
14. November 2004: Gotthard Lerch wird an seinem Wohnort in Grabs im St. Galler Rheintal auf Ersuchen Deutschlands verhaftet.
30. Mai 2005: Deutschland liefert Urs Tinner an die Schweiz aus.
30. Juni 2005: Die Schweiz liefert Lerch an Deutschland aus.
18. August 2005: Die Bundesanwaltschaft weitet die Ermittlungen gegen die Familie Tinner auf den Tatbestand der Geldwäscherei aus.
5. September 2005: Die Bundesanwaltschaft lässt auch Friedrich Tinner und Marco Tinner verhaften.
31. Januar 2006: Friedrich Tinner wird aus der Untersuchungshaft entlassen.
14. November 2007: In einem geheim gehaltenen Beschluss verfügt der Bundesrat, umfangreiche Datenträger und Dokumente aus dem Tinner-Verfahren der Bundesanwaltschaft durch die Bundespolizei und unter Aufsicht der Internationalen Atomenergieagentur IAEA vernichten zu lassen.
11. März 2008: Der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller bestätigt erstmals, dass die von der Bundesanwaltschaft im Fall Tinner übernommenen Untersuchungsakten lückenhaft sind.
28. April 2008: Der eidgenössische Untersuchungsrichter verfügt die Haftentlassung der Gebrüder Tinner. Die Bundesanwaltschaft ficht diesen Entscheid umgehend beim Bundesstrafgericht an, weshalb Urs und Marco Tinner in Haft bleiben.
23. Mai 2008: Bundespräsident Couchepin bestätigt in einer Erklärung erstmals die Aktenvernichtung im Fall Tinner. Der Beschluss wird damit begründet, die fraglichen Unterlagen hätten detaillierte Baupläne für Atomwaffen und für Lenkwaffenträgersysteme enthalten. Der anhaltende Besitz solcher Unterlagen verstosse gegen den Atomsperrvertrag. Die Dokumente seien zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz und die Staatengemeinschaft gewesen.
27. Mai 2008: Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschwert sich, durch den Bundesrat erst am 8. Februar über die Aktenvernichtung informiert worden zu sein.
28. Mai 2008: Das Bundesstrafgericht lehnt die Haftentlassung von Urs und Marco Tinner wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr ab.
31. Mai 2008: Alt Bundesrat Christoph Blocher verteidigt die auf seinen Antrag beschlossene Aktenvernichtung mit dem Landesinteresse und der Sorge um den Weltfrieden. Druck des US-Geheimdienstes CIA verneint Blocher.
5. August 2008: Das Bundesgericht lehnt eine Haftentlassung der Gebrüder Tinner ab. Die Bundesanwaltschaft hält es laut dem Urteil für erwiesen, dass Urs und Marco Tinner seit Juni 2003 mit der CIA zusammengearbeitet haben. Die Bundesanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der Bundesrat die Aktenvernichtung «auf Drängen von amerikanischer Seite» beschlossen hat.
29. September 2008: Die Anwälte der Gebrüder Tinner kündigen Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der langen Untersuchungshaft und wegen der Aktenvernichtung an.
11. November 2008: Bundesanwalt Erwin Beyeler gibt bekannt, dass Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf den Vollzug der Aktenvernichtung mit einem Wiedererwägungsgesuch aufschieben wollte, damit aber Anfang 2008 im Bundesrat nicht durchdrang. Beyeler will den Fall Tinner ungeachtet von Entschädigungsfolgen vor Bundesstrafgericht bringen.
20. Dezember 2008: Der Bundesrat will verhindern, dass die Geschäftsprüfungsdelegation ihren Untersuchungsbericht zur Aktenvernichtung veröffentlicht. Das Aufsichtsgremium hält an seinem Plan fest; entscheiden werden die Geschäftsprüfungskommissionen im Januar 2009.
19. Dezember 2008: Das eidgenössische Untersuchungsrichteramt verfügt die Haftentlassung von Urs und Marco Tinner.
21. Dezember 2008: Die Bundesanwaltschaft erhebt gegen die Haftentlassung von Marco Tinner Beschwerde beim Bundesstrafgericht.
(ap/defi)
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