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Urs Tinner aus Haft entlassen

Samstag, 27. Dezember 2008, 23:34 Uhr, Aktualisiert 28.12.2008, 9:37 Uhr

Bruder Marco wegen Fluchtgefahr noch in Haft

Der vor mehr als vier Jahren verhaftete mutmassliche Atomschmuggler Urs Tinner ist wieder auf freiem Fuss. Der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller verfügte die Haftentlassung des 43-Jährigen schon vor Weihnachten.

Portrait Urs Tinner
Urs Tinner ist auf freiem Fuss, sein Bruder Marco bleibt wegen Fluchtgefahr hinter Gitter. (keystone)

Das Untersuchungsrichteramt wollte die Untersuchungshaft auch im Falle des Bruders Marco Tinner aufheben. Laut eines Berichts der «NZZ am Sonntag» wurde dies jedoch durch eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft ans Bundesstrafgericht in Bellinzona verhindert.

Die Gebrüder Urs und Marco Tinner und deren Vater Friedrich werden beschuldigt, zum Atomschmuggel-Netzwerk des «Vaters» der pakistanischen Atombombe, Abdul Qadeer Khan, gehört zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes ermitteln seit Oktober 2004 gegen die Ingenieursfamilie aus dem St. Galler Rheintal.

Im Zusammenhang mit der Unterstützung des inzwischen eingestellten libyschen Atomwaffenprogramms wird ihnen die Verletzung das Güterkontrollgesetzes und des Kriegsmaterialgesetzes vorgeworfen. Später wurde das Verfahren auch auf den Vorwurf der Geldwäscherei ausgedehnt.

Der nun aus der Untersuchungshaft entlassene Urs Tinner war am 8. Oktober 2004 in Deutschland verhaftet und am 30. Mai 2005 an die Schweiz ausgeliefert worden. Der 40-jährige Marco Tinner und Vater Friedrich wurden am 5. September 2005 verhaftet. Friedrich Tinner ist seit dem 31. Januar 2006 wieder auf freiem Fuss.

Im Falle von Marco Tinner hat die Bundesanwaltschaft laut «NZZ am Sonntag» die Haftentlassung vor Weihnachten im letzten Moment mit einer Beschwerde ans Bundesstrafgericht verhindert. Und zwar soll die Bundesanwaltschaft befürchten, dass Marco Tinner zu seiner Frau nach Asien flüchten und dort äusserst sensible Daten wie Atombombenpläne auf einem Computer behändigen könnte.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im vergangenen Frühling eine Haftentlassung der Gebrüder Tinner mit einer Beschwerde gegen eine Verfügung des eidgenössischen Untersuchungsrichters verhindert. Das Bundesstrafgericht und mit Entscheid vom 5. August auch das Bundesgericht in Lausanne erklärten, dass der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr trotz der inzwischen vom Bundesrat verfügten Aktenvernichtung im Fall der beiden mutmasslichen Atomschmuggler nach wie vor gegeben seien.

Die Lausanner Richter forderten die Untersuchungsbehörden damals aber zugleich auf, in den nächsten Monaten zu prüfen, ob entweder eine speditive Anklageerhebung möglich erscheine oder ob sich eine Haftentlassung aufdränge.

Das Strafverfahren gegen die Familie Tinner hatte mit dem umstrittenen Beschluss des Bundesrats vom November 2007, einen grossen Teil der Untersuchungsakten zu vernichten, eine Wende genommen. Die Schredder-Aktion wurde nach Darstellung der Bundesanwaltschaft auf Drängen der USA abgeordnet.

Die Bundesanwaltschaft hält es für erwiesen, dass die Gebrüder Tinner seit Juni 2003 mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA zusammengearbeitet haben. Der Bundesrat begründete die Aktenvernichtung mit der Sicherheit des Landes und der Staatengemeinschaft und verwies auf detaillierte Baupläne für Atomwaffen und für Lenkwaffenträgersysteme in den zerstörten Unterlagen.

Die Landesregierung verweigerte der Bundesanwaltschaft ausserdem die Ermächtigung, über die Zusammenarbeit der Gebrüder Tinner mit der CIA zu ermitteln.

(ap/olsm)

Kommentare aktiv...

S. Drago, Delémont

Verfasst am: 28.12.2008 8:24

Wieso Blocher?

Der hat in seine Amtszeit gar nicht getan. Paar... mehr

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A. Holenstein, parteilos, Chigasaki-shi

Verfasst am: 28.12.2008 1:20

CIA, Blocher und die Tinners

Kniefall unserer Landesregierung vor den USA? Was... mehr

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