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Der Gemeinderat der Stadt Bern hatte im Juli 2008 beschlossen, dem Regierungsstatthalteramt Bern, das als Beschwerdeinstanz fungiert, 97 Sozialhilfedossiers zu übergeben, bei welchem das Finanzinspektorat der Stadt Bern Sozialhilfemissbrauch vermutete.
Wie Regula Mader vor den Medien ausführte, ging das Regierungsstatthalteramt von insgesamt 182 Missbrauchsvermutungen aus, in verschiedenen Dossiers wurden also mehrere Missbrauchsvermutungen aufgeworfen und geprüft.
Verschiedene Verstösse
Dabei erfüllten 50 Fälle eine der Definitionen von Sozialhilfemissbrauch. In 117 Fällen wurde kein Sozialhilfemissbrauch nach rechtlicher Auslegung festgestellt, 15 Vermutungen konnten nicht abschliessend geprüft werden und mussten offen gelassen werden. Dossierbezogen erfüllten in 38 der 97 Dossiers einer oder mehrere vom Finanzinspektorat geprüften Sachverhalte die Voraussetzungen des Sozialhilfemissbrauchs.
Dabei gab es von einfachen bis zu krassen Verstössen alles, wie Regula Mader ausführte. Da die Dossierauswahl nicht nach mathematisch repräsentativen Grundsätzen erfolgt und die Definition von Sozialhilfemissbrauch zudem unbestimmt sei, könne keine seriöse Missbrauchsquote abgeleitet werden, betonte Mader.
Ihr persönlicher Eindruck sei, dass das Sozialinspektorat seine Wirkung entfalte, bei der konsequenten Überprüfung der Sozialhilfeansprüche aber durchaus noch Verbesserungsbedarf bestehe.
Unterschiedliche Auffassung
Sozialhilfemissbrauch sei vorab ein politischer Begriff, der äusserst unterschiedlich verstanden werde. Sie hingegen habe ein aufsichtsrechtliches Verfahren geführt.
Die Analysierung der Untersuchungsergebnisse zeigten, dass bezüglich Anzahl und Schwere der finanziellen Schädigung des Gemeinwesens die Kategorie «Erwirken von Leistungen durch falsche und unvollständige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen» besonders schwer wiegt.
Dabei sticht insbesondere die fehlende Deklaration von Verdienst heraus. Zentral sei deshalb eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation im Rahmen der Gesuchstellung.
Reaktion auf «BMW-Fall»
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit der Verabschiedung eines Massnahmenpakets vom Februar 2008 notwendige Massnahmen eingeleitet, dies als Reaktion auf den so genannten «BMW-Fall». Im Sommer 2007 war bekannt geworden, dass ein Drogendealer und Besitzer von zwei Personenwagen unrechtmässig Sozialhilfe bezog.
Zu den beschlossenen 25 Einzelmassnahmen im Kampf gegen den Sozialhilfemissbrauch gehören beispielsweise Sozialinspektoren, die angemeldete und unangemeldete Hausbesuche machen. Ausserdem werden Sozialrevisorate die Dossiers künftig genauer unter die Lupe nehmen.
(sda/hesa)
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