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Sozialhilfemissbräuche in Bern zum Teil bestätigt

Freitag, 14. November 2008, 19:41 Uhr, Aktualisiert 19:49 Uhr

Untersuchungsbericht über 97 Sozialhilfedossiers

Die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader hat in 38 der 97 Dossiers von Sozialhilfebezügern der Stadt Bern einen oder mehrere vom Finanzinspektorat erhobene Missbrauchsvermutungen bestätigt gefunden. Quantifizieren lässt sich das Ausmass und die Summe der zu Unrecht bezogenen Leistungen nicht.

Altstadt von Bern.
Bei 50 Sozialhilfe-Fälle in der Stadt Bern gilt die Missbrauchsvermutungen als erfüllt. (pd)

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Der Gemeinderat der Stadt Bern hatte im Juli 2008 beschlossen, dem Regierungsstatthalteramt Bern, das als Beschwerdeinstanz fungiert, 97 Sozialhilfedossiers zu übergeben, bei welchem das Finanzinspektorat der Stadt Bern Sozialhilfemissbrauch vermutete.

Wie Regula Mader vor den Medien ausführte, ging das Regierungsstatthalteramt von insgesamt 182 Missbrauchsvermutungen aus, in verschiedenen Dossiers wurden also mehrere Missbrauchsvermutungen aufgeworfen und geprüft.

Dabei erfüllten 50 Fälle eine der Definitionen von Sozialhilfemissbrauch. In 117 Fällen wurde kein Sozialhilfemissbrauch nach rechtlicher Auslegung festgestellt, 15 Vermutungen konnten nicht abschliessend geprüft werden und mussten offen gelassen werden. Dossierbezogen erfüllten in 38 der 97 Dossiers einer oder mehrere vom Finanzinspektorat geprüften Sachverhalte die Voraussetzungen des Sozialhilfemissbrauchs.

Dabei gab es von einfachen bis zu krassen Verstössen alles, wie Regula Mader ausführte. Da die Dossierauswahl nicht nach mathematisch repräsentativen Grundsätzen erfolgt und die Definition von Sozialhilfemissbrauch zudem unbestimmt sei, könne keine seriöse Missbrauchsquote abgeleitet werden, betonte Mader.

Ihr persönlicher Eindruck sei, dass das Sozialinspektorat seine Wirkung entfalte, bei der konsequenten Überprüfung der Sozialhilfeansprüche aber durchaus noch Verbesserungsbedarf bestehe.

Sozialhilfemissbrauch sei vorab ein politischer Begriff, der äusserst unterschiedlich verstanden werde. Sie hingegen habe ein aufsichtsrechtliches Verfahren geführt.

Die Analysierung der Untersuchungsergebnisse zeigten, dass bezüglich Anzahl und Schwere der finanziellen Schädigung des Gemeinwesens die Kategorie «Erwirken von Leistungen durch falsche und unvollständige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen» besonders schwer wiegt.

Dabei sticht insbesondere die fehlende Deklaration von Verdienst heraus. Zentral sei deshalb eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation im Rahmen der Gesuchstellung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit der Verabschiedung eines Massnahmenpakets vom Februar 2008 notwendige Massnahmen eingeleitet, dies als Reaktion auf den so genannten «BMW-Fall». Im Sommer 2007 war bekannt geworden, dass ein Drogendealer und Besitzer von zwei Personenwagen unrechtmässig Sozialhilfe bezog.

Zu den beschlossenen 25 Einzelmassnahmen im Kampf gegen den Sozialhilfemissbrauch gehören beispielsweise Sozialinspektoren, die angemeldete und unangemeldete Hausbesuche machen. Ausserdem werden Sozialrevisorate die Dossiers künftig genauer unter die Lupe nehmen.

(sda/hesa)

Kommentare aktiv...

M. Martin, kirchberg

Verfasst am: 16.11.2008 12:07

Liebe IV

Ich vernehme in meinem Beruf immer wieder wie... mehr

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H. Dubacher, Dübendorf

Verfasst am: 15.11.2008 10:59

Déjà-vu

Wir haben hier in Zürich dieselbe Geschichte mit... mehr

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H. Wälti, Bern

Verfasst am: 14.11.2008 22:26

Danke FS

Über 39 Prozent der nicht ganz 100 Dossiers sind... mehr

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