International
Die fünf EU-Forderungen für den Finanzgipfel
Nach dem Willen der Europäischen Union sollen beim Welt-Finanzgipfel am 15. November in Washington Beschlüsse zu fünf konkreten Bereichen gefällt werden. Darauf verständigte sich der EU-Sondergipfel in Brüssel.
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Rating-Agenturen, von deren Urteil die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Banken abhängt, sollen künftig registriert und überwacht werden sowie nach einheitlichen Verhaltensregeln arbeiten.
Die Bilanzierungsregeln sollen weltweit an einheitlichen Standards ausgerichtet werden. Dabei soll das bisher übliche «Fair Value»-Prinzip für Finanzinstitute überprüft werden. Nach dieser Regel müssen Wertpapiere stets nach ihrem aktuellen Marktpreis bilanziert werden. In der aktuellen Finanzkrise belasten daher erhebliche Wertberichtigungen die Bilanzen.
Künftig soll sich kein Finanzsegment, kein Territorium und keine Finanzinstitution einer proportionalen und adäquaten Regulierung mehr entziehen können. Hiermit nimmt die EU auch die Steueroasen ins Visier.
Internationale Verhaltensregeln sollen ausgearbeitet werden, um exzessive Risikobereitschaft des Finanzsektors zu verhindern. Auch die Vergütungssysteme sollen daraufhin überprüft werden. Die Überwachungsbehörden sollen dies bei der Evaluierung des Risikoprofils von Finanzinstituten künftig berücksichtigen.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) soll zusammen mit dem Financial Stability Forum, einem internationales Gremium, das die weltweite Bankenaufsicht koordiniert, federführend die notwendigen Massnahmen vorschlagen, um das Vertrauen und die Stabilität wiederherzustellen.
Zudem soll der IWF nach dem Willen der EU die notwendigen finanziellen Ressourcen und Instrumente erhalten, um Länder in Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen und seine Überwachung der Überwachung vollumfänglich ausüben.
(sda/frua)
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