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Die Vorlagen im Überblick

Freitag, 24. Oktober 2008, 17:49 Uhr, Aktualisiert 18:13 Uhr

Am 30. November 2008 kommen fünf eidgenössische Vorlagen vor das Stimmvolk: Die AHV-Initiative, die Verbandsbeschwerde-Initiative, die Initiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern», die Hanf-Initiative sowie das Referendum zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

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Die Initiative «Für ein flexibles AHV-Alter» ist vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereicht worden. Mit ihr soll einem grossen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung eine frühere Pensionierung ermöglicht werden. Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von weniger als 119'340 Franken sollen demnach ab 62 mit einer ungekürzten AHV-Rente in den Ruhestand gehen können, sofern die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Unabhängig davon könnte die ungekürzte AHV-Rente gemäss Initiative spätestens mit 65 bezogen werden.

Gesamtschweizerisch tätige Umweltorganisationen können heute gegen grössere Bauvorhaben Beschwerde erheben, wenn diese Gesetze zum Schutz der Umwelt verletzen. Die Initiative «Schluss mit der Verhinderungspolitik - mehr Wachstum für die Schweiz» will das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen ausschliessen, wenn es um Bauvorhaben geht, die vom Volk oder einem Parlament angenommen wurden.

Entstanden ist die Initiative aufgrund einer Beschwerde des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) gegen das Hardturm-Stadion in Zürich. Der gleiche Anlass hatte bereits zu einer Gesetzesänderung geführt, der das Verbandsbeschwerderecht einschränkte.

Die Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten, die an Kindern vor der Pubertät begangen wurden, nicht verjähren. Begründet wird dies von den Initianten damit, dass Menschen, die in der Kindheit sexuell missbraucht wurden viel Zeit brauchen, um das Erlittene zu verarbeiten und darüber zu sprechen.

Die Initiative will, dass das Opfer den Täter ohne zeitliche Befristung anzeigen kann. Diese Vorlage wurde bei der Umfrage der SRG SSR idée suisse nicht untersucht.

Das Volksbegehren «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» verlangt Straffreiheit für den Konsum von Hanf sowie den Erwerb für den Eigenbedarf. Zudem soll künftig auch der Anbau von Hanf für den Eigengebrauch straffrei werden. Parallel dazu wollen die Initianten geeignete Präventionsmassnahmen des Bundes zum Schutz der Jugend.

Die Hanf-Initiative steht thematisch im Zusammenhang mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Gegen dieses wurde von rechter Seite das Referendum ergriffen.

Die Gesetzesänderung will, die in den 80er-Jahren in der Schweiz entwickelte Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression gesetzlich verankern. Die Gesetzesänderung sieht eine Verschärfung beim Jugendschutz sowie strafmildernde Umstände bei Kleindealern vor. Auch die Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige soll definitiv im Gesetz verankert werden.

(sf/frua)