Schweiz
Trotz «Aktion Reisswolf» vor Gericht
Geheimdienst kann Tinners nicht schützen
Obschon der Vernichtungsaktion im Fall Tinner komme es wahrscheinlich zu einem Prozess, so das zuständige Untersuchungsrichteramt. Gegen Friedrich Tinner und dessen Söhne Marco und Urs wird unter anderem wegen Verstössen gegen das Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz ermittelt.
- 02.10.08: Den Gebrüdern Tinner droht eine Anklage
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- 31.05.08: «Aktenvernichtung war im Landesinteresse»
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Als Untersuchungsrichter Andreas Müller im März 2008 den Fall übernahm, bemerkte er die durch die «Aktion Reisswolf» entstandenen Lücken in den Dossiers. Diese müssen nun gefüllt werden.
Die Nachrichtenagentur SDA veröffentlichte eine Liste, mit möglichen Orten, an denen sich Tinner-Akten befinden könnten. In der Schweiz kommen die Bundesstrafgerichte Bellinzona oder Lausanne und das Bundesarchiv in Frage.
Mögliche Orte im Ausland sind das Oberlandgericht Stuttgart, die Internationalen Atom-Energiebehörde «IAEA» in Wien und der amerikanischen Geheimdienst CIA. Die Liste wurde vom Untersuchungsrichter Andreas Müller nicht bestätigt.
Der Bundesrat hat Ende 2007, bei der «Aktion Reisswolf», 87 Ordner mit Informationen zu der Familie Tinner, sowie Daten und ganze Computer vernichtet. Angenommen wird, dass die Aktion auf Drängen der CIA geschah, die von den Tinners einst wichtige Informationen über das libyische Atomprogramm erhielt.
Bereits in den siebziger Jahren kam Friedrich Tinner in den Fokus der US-Behörden. Über verschiedene Firmen, darunter auch seiner eigenen, betrieb der St. Galler Ingenieur illegalen Handel mit Atomtechnik. Der Schweiz waren die Machenschaften zwar bereits seit 1989 bekannt, bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 1992 waren ihr aber die Hände gebunden. Erst Ende 2004 nahm die Bundesanwaltschaft erste Ermittlungen auf.
(sda/chaa)
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