Schweiz
Den Gebrüdern Tinner droht eine Anklage
Entlassung aus der U-Haft in Sicht
In der Atomschmuggel-Affäre rechnet der ermittelnde Eidg. Untersuchungsrichter Andreas Müller «eher» damit, dass gegen die Brüder Urs und Marco Tinner Anklage erhoben wird. Dies trotz der durch den Bundesrat veranlassten Aktenvernichtung.
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Zugleich geht Müller davon aus, dass die beiden aus der Untersuchungshaft entlassen werden könnten. Die Brüder sitzen seit fast vier Jahren in U-Haft; ihre Anwälte wollen deswegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Beschwerde einreichen.
Anfang August hatte das Bundesgericht ein Haftentlassungsgesuch abgelehnt. Zugleich machte das Gericht klar, dass es erwartet, dass die Tinners entlassen werden, sollten sich die Untersuchungen in die Länge ziehen.
Müller geht davon aus, dass es noch eine Weile dauern wird, bis er seine Voruntersuchung abschliessen und an die Bundesanwaltschaft (BA) zurückgeben kann, wie er sagte. Die BA muss dann entscheiden, ob Anklage erhoben wird und eine Anklageschrift formulieren.
Dies dauere länger, als die vom Bundesgericht formulierten «Monate», begründet Müller seine Prognose über eine Freilassung der Tinners. «Wenn man die Dauer der U-Haft mit einem möglichen Strafmass aufrechnet, wäre die Verhältnismässigkeit schliesslich nicht mehr gegeben.»
Mit einer Anklage rechnet er, weil eine Anklagebehörde - in diesem Fall die BA - an ein Gericht gelangen muss, um Schuld oder Unschuld zu klären. «Das Gesetz verpflichtet ein Gericht, bei Zweifeln einen Angeklagten freizusprechen. Ein Staatsanwalt dagegen muss bei Zweifeln Anklage erheben», sagte Müller.
Urs und Marco Tinner sowie deren Vater Friedrich werden verdächtigt, für Abdul Qader Khan, den «Vater der pakistanischen Atombombe», gearbeitet zu haben. Dieser führte unter anderem ein geheimes Atomwaffenprogramm für Libyen durch. Die Tinners sollen an Libyen Technik für die Urananreicherung geliefert haben.
Die Affäre flog 2004 auf, nachdem Libyen sein Atomwaffenprogramm eingestellt hatte. Seit damals ermitteln auch die Schweizer Behörden. Die Ermittlungen erschwert hat Ende letzten Jahres der Bundesrat, der - nach Auffassung der BA - auf Geheiss der USA, fast die Hälfte der Ordner mit den Fallakten sowie umfangreiche Datenträger schreddern liess.
Die «Aktion Reisswolf» flog auf, nachdem Müller das Dossier im März von der BA übernommen hatte und feststellte, dass Dokumente fehlten. Allerdings wurde bei der bundesrätlichen Vernichtungsaktion vergessen, dass von einigen davon Kopien existieren - im Eidg. Untersuchungsrichteramt (URA) Müllers.
Dieser hatte vor über einem Jahr Auszüge aus den Akten erhalten, als er über ein Haftentlassungsgesuch von Urs Tinner entscheiden musste. Diese seien im Besitz des URA geblieben, bestätigte Müller einen Bericht der «Berner Zeitung». «Der Bundesrat hat von mir nie eine Herausgabe gefordert.»
Ob es sich dabei um Schlüsseldokumente für eine Anklage handelt, wollte er nicht direkt sagen. «Bei einem Gesuch um Entlassung aus der U-Haft wird geprüft, ob die Haftgründe - in diesem Fall Flucht- und Verdunkelungsgefahr - noch gegeben sind und nicht, ob es Gründe gibt, jemandem den Prozess zu machen», sagte Müller.
(sda/godc)
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S. Schneeberger, Gossau
Verfasst am: 3.10.2008 8:12
P. Soltermann
Ja das war eine Leistung von Gott Blocher. Drei... mehr
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P. Soltermann, Fuzhou, FuJiang
Verfasst am: 3.10.2008 3:46
Akten vernichten auf Geheiss der USA
War dies einer der "göttlichen... mehr
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