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Vierzig Franken Busse für St. Galler Raucher

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 10:28 Uhr

Rauchverbot in Beizen tritt in Kraft

Seit dem 1. Oktober gilt im Kanton St. Gallen ein Rauchverbot in allgemein zugänglichen Räumen und Beizen. Wer beim Rauchen erwischt wird, muss auf der Stelle 40 Franken Busse zahlen. Das beschloss die Regierung, wie sie meldete.

Eine Tasse auf einem Tisch. Daneben ein Nichtraucher-Signet.
Wer sich in St. Gallen nicht an das Rauchverbot hält, muss zahlen. (keystone)

Dieses einfache Verfahren liege im Interesse der Personen, die das Rauchen nicht lassen könnten, heisst es im Communiqué. Mit der sofortigen Bezahlung der Busse entstehen keine Verfahrenskosten. Ausserdem werden die Staatsanwaltschaft und die Gerichte von Bagatellfällen entlastet.

Nicht anwendbar ist die Bussenerhebung auf der Stelle bei Wirtsleuten, die das Rauchen in ihren Gaststätten tolerieren. Sie werden verzeigt. Im Wiederholungsfall wird der Entzug des Patents geprüft, wie die Regierung schreibt.

Das Rauchverbot im Kanton St. Gallen war bis zuletzt sehr umstritten. Vergangene Woche wollte die SVP mit einer Motion den Vollzug des Rauchverbots aufschieben, bis eine Bundeslösung vorliegt. Die SP dagegen wollte das Rauchverbot gar verschärfen. Beide Vorstösse wurden vom Parlament aber bachab geschickt.

Der Vollzug des Rauchverbots liegt bei den 88 Gemeinden. Sie können Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn einem Wirt die bauliche Einrichtung eines Fumoirs nicht zuzumuten ist. Hier ist der Interpretationsspielraum gross. Während einige Gemeinde restriktiv sind, erteilen andere gleich flächendeckend Ausnahmebewilligungen.

(sda/hesa)

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M. Martin, kirchberg

Verfasst am: 1.10.2008 17:23

Frage

ich bin Nichtraucher aber zum Schutz der... mehr

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