Schweiz
Genfer dürfen vorläufig wieder rauchen
Bundesgericht hebt Rauchverbot auf
Die Genfer dürfen in öffentlichen Räumlichkeiten ab sofort wieder rauchen. Mit der eigenmächtigen Inkraftsetzung der Übergangsregelung zum Rauchverbot habe die Regierung das Gebot der Gewaltentrennung verletzt, befand das Bundesgericht.
- 28.09.08: In mehreren Kantonen sind Beizen rauchfrei
- 27.09.08: Ja zu Rauchverboten - HarmoS gescheitert
- 25.09.08: Zürich nimmt Rauchverbot an
- 25.09.08: Kein Rauchverbot in den Nidwaldner Beizen
- 25.09.08: Basel-Stadt führt Rauchverbot in Gaststätten ein
- 17.09.08: Erfolgreiches Rauchverbot im Tessin
- 01.09.08: St. Galler Beizen umgehen Rauchverbot
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Das am 1. Juli in Kraft gesetzte Rauchverbot hat somit keine gesetzliche Grundlage. Nach dem Bundesgerichtsurteil hätte die Inkraftsetzung der Übergangsbestimmungen eines formellen Gesetzesbeschlusses des Kantonsparlaments bedurft.
Zum Rauchverbotsgesetz hat sich der Grosse Rat bisher nur im Juni 2006 geäussert, als er den Text der kantonalen Volksinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» für gültig erklärte. Im März 2007 segnete das Bundesgericht diese Validierung ab, und im Februar 2008 wurde die Initaitive vom Genfer Stimmvolk gutgeheissen.
Der Regierung stehe es zwar zu, in Notfallsituationen in alleiniger Kompetenz zu beschliessen, heisst es im Bundesgerichtsurteil.
Im vorliegenden Fall habe jedoch keine schwere unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung und somit keine Dringlichkeit bestanden- auch wenn es im Interesse der Volksgesundheit liege, das Rauchverbot in nützlicher Frist umzusetzen.
Seit Anfang Juli durfte in Genfer Restaurants, Bars und Diskotheken sowie in Räumlichkeiten der Verwaltung nicht mehr geraucht werden. Hotelzimmer sowie Einzelzimmer in Spitälern und Gefängniszellen waren vom Verbot ausgenommen.
In der von der Regierung erlassenen Übergangsregelung wurden die Strafen geregelt. Vorgesehen waren Bussen zwischen 100 und 1000 Franken. Wirte konnten sogar mit 10'000 Franken gebüsst werden.
Die Übergangsregelung sollte solange in Kraft bleiben, bis der Grosse Rat ein der Initiative entsprechendes Ausführungsgesetz verabschiedet hat.
(sda/godc)
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F. Nanni, Schagen, SA
Verfasst am: 1.10.2008 11:03
Pfui und DUMM!!!!
aber wahrscheinlich korrekt... aber: es geht... mehr
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W. Misteli, Zürich
Verfasst am: 30.9.2008 22:02
So oder so.
Das darf ja nicht wahr sein, dass nun die... mehr
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