Schweiz
Kantonale Abstimmungen Nidwalden
Kein Rauchverbot in den Nidwaldner Beizen
Das Rauchen in Nidwaldner Beizen wird nicht per Gesetz verboten. Dies haben die Stimmberechtigten entschieden. Die Wirte müssen neu einzig am Eingang deklarieren, ob sie in ihrem Lokal das Rauchen dulden oder nicht.
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Die Stimmberechtigten haben das Gesundheitsgesetz mit 6431 zu 5702 Stimmen angenommen. Der Gegenvorschlag der CVP wurde mit 6328 zu 5793 Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 43,17 Prozent.
Das Gesundheitsgesetz tritt somit so in Kraft, wie es der Landrat verabschiedete. Gegen den Willen der Regierung hatte er Beizen vom Rauchverbot ausgenommen und den Nichtraucherschutz auf eine Deklarationspflicht beschränkt.
Der CVP ging das zu wenig weit. Sie reichte einen Gegenvorschlag (konstruktives Referendum) ein. Nicht nur in Schulen, Verwaltungen und Spitälern hätten demnach nicht geraucht werden dürfen, sondern auch in Restaurants. Die Wirte hätten Fumoirs einrichten dürfen.
In einer zweiten Abstimmung lehnten die Stimmberechtigten das totalrevidierte Baugesetz ab, und zwar mit 6462 zu 5285 Stimmen. Gegen die Vorlage hatte die Gemeinde Ennetbürgen das Referendum ergriffen. Nach Ansicht der Gegner schränkt das Gesetz die Gemeinden zu stark ein.
Im Zentrum der Kritik standen die neuen Vorschriften zum Bauen am Hang. Diese sollten mehr Klarheit über die Gebäudehöhe schaffen. Das heutige Gesetz lässt es zu, dass in der zweigeschossigen Bauzone am Hang vier- oder fünfgeschossig gebaut werden darf. Das abgelehnte Gesetz sah vor, dass die Gemeinden in ihren Bauvorschriften neu die Fassadenhöhe in Metern hätten angeben müssen.
(sda/schj)
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W. Misteli, Zürich
Verfasst am: 30.9.2008 0:12
Und die nichtrauchenden Nidwaldner,
die das Gepaffe in der Beiz satt haben, sind in... mehr
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B. Basler, Ersigen
Verfasst am: 29.9.2008 16:53
Doch noch ein kleines ...
... Rauchzeichen für persönliche Freiheit und... mehr
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