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Experten werben für Hanf-Legalisierung

Montag, 22. September 2008, 16:46 Uhr, Aktualisiert 20:30 Uhr

Entkriminalisierung im Sinne des Jugendschutzes

Experten aus dem medizinischen und dem juristischen Bereich sprechen sich für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums aus. Nur so sei ein wirksamer Jugendschutz und der Zugang Süchtiger zu fachlicher Unterstützung möglich.

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Unterstützung der Hanfinitative

«Das Verbot ist das Schlimmste für die Gesundheitspolitik», sagte Christian-Nils Robert, ordentlicher Professor an der Rechtsfakultät der Universität Genf. Zusammen mit weiteren Experten legte er anlässlich einer Medienkonferenz zur Informationskampagne des Komitees «Ja zur Hanfinitiative» seine Gründe für die Unterstützung der Initiative dar.

Wichtige Gründe sprechen laut Robert gegen ein Verbot: Über ein verbotenes Produkt könne weder zuhanden von potenziellen Konsumenten präventiv informiert noch zuhanden von Konsumenten auf Risiken aufmerksam gemacht werden.

Kriminelle Organisationen, die lediglich an einer Steigerung der Nachfrage interessiert seien, würden angelockt und der Handel sowie die Konsumenten könnten nicht kontrolliert werden. Anstatt Verbote brauche es deshalb Regulierungsmassnahmen.

Eine Entkriminalisierung erleichtere zudem den Zugang zu Hilfsangeboten, betonte Daniel Meili, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM). Die Hürde, fachliche Unterstützung zu suchen, sei bei drohenden strafrechtlichen Sanktionen sehr hoch.

«Die Kriminalisierung des Konsums verhindert somit eine wirksame und kosteneffiziente Betreuung von Menschen, denen der Cannabiskonsum zum Problem wird», sagte der Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie.

Ins selbe Horn stösst auch die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF). Für Präsident François van der Linde ist klar: Präventive Massnahmen liessen sich in einem regulierten Markt weit besser und wirkungsvoller durchführen.

Rechtsanwalt und Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ZH) konzentriert seine Forderung nach Entkriminalisierung auf den Aspekt der Selbstschädigung. Diese sei im Grundsatz straffrei, etwa bei der Selbsttötung. «Da ist es doch absurd, wenn eine milde Form der Selbstschädigung hingegen bestraft wird.»

Es gehe nicht darum, den Hanfkonsum für harmlos zu erklären, betonte Vischer. Es brauche Jugendschutz. Aber das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel dazu.

Die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit einem wirksamen Jugendschutz» war im Juni 2004 nach dem Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes lanciert worden. Sie verlangt die Straflosigkeit des Konsums von Cannabisprodukten und der dazu gehörigen Vorbereitungshandlungen, eine Kontrolle des Angebots sowie ein Werbeverbot und die Verstärkung des Jugendschutzes. Die Initiative kommt am 30. November zur Abstimmung.

(sda/ap/sidd)

Kommentare aktiv...

A. M., zürich

Verfasst am: 24.9.2008 10:25

Ja am 30.November

Ob man emotional für oder gegen Hanf ist, spielt... mehr

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P. Soltermann, Fuzhou, FuJiang

Verfasst am: 24.9.2008 8:22

Liebe Initianten,

Ich wollte mich eigentlich FÜR die Initiative... mehr

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A. Weiss, Olten

Verfasst am: 24.9.2008 4:11

um himmelswillen nicht!

im tessin hat man erlebt was legaler hanfkonsum... mehr

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