Wirtschaft
Weiterarbeiten - mit Hilfe von Kapitel 11
US-Recht kennt zwei Varianten für verschuldete Firmen
Angeschlagene und hochverschuldete Firmen mit Überlebenschancen beantragen in den USA in der Regel ein Verfahren nach Kapitel 11 des Insolvenzrechts («Chapter Eleven»). Es ermöglicht ihnen, unter strikter Aufsicht des Insolvenzrichters weiterzuarbeiten und sich zu sanieren.
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Die Firmen können mit den Gläubigern Schuldenreduzierungen aushandeln und den Mitarbeitern Zugeständnisse bei der Bezahlung abringen, damit das Unternehmen gestärkt aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen kann. So gut wie alle grossen US-Fluggesellschaften durchlebten eine Insolvenz mit Gläubigerschutz.
Das Kapitel 7 oder «Chapter Seven» des Insolvenzgesetzes bezieht sich dagegen auf die «Liquidation» von Unternehmen, die so überschuldet oder schwach sind, dass sie keine Überlebenschancen haben. Sie werden unter Aufsicht eines vom Insolvenzgericht ernannten Interims-Treuhänders gestellt und aufgelöst. Ihre verbleibenden Vermögenswerte werden verkauft und kommen den Gläubigern zugute.
Als am Wochenende die Rettungsbemühungen für Lehman ins Stocken gerieten, war bereits eine Insolvenz nach Kapitel sieben befürchtet worden, die Investmentbank beantragte jedoch «nur» Gläubigerschutz für weite Teile des Unternehmens.
Im Oktober 2005 traten weitreichende Änderungen des Insolvenzrechts in Kraft. Sie machten es Unternehmen und Einzelpersonen erheblich schwerer, Schulden loszuwerden. Sie zwingen die Gesellschaften auch, rascher durch Restrukturierungen aus dem Insolvenzverfahren herauszukommen oder diese zu liquidieren.
(sda/sidd)
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