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Keine Spezial-Behandlung für UBS

Montag, 1. September 2008, 12:00 Uhr, Aktualisiert 13:47 Uhr

Ausländische Übernahme wäre für Bund kein Fiasko

Der Bundesrat hat deutlich gemacht, dass die Grossbank UBS im Falle eines ausländischen Übernahmeversuchs nicht auf eine Sonderbehandlung zählen kann.

UBS-Logo auf einer schwarz getönten Glasscheibe. Darin spiegeln sich gelbe Taxis und Passanten.
Ein Entzug der UBS-Banklizenz in den USA ist für den Bundesrat derzeit wenig wahrscheinlich. (keystone)

Die Regierung erachtet die UBS zwar als ein für die schweizerische Volkswirtschaft bedeutendes Unternehmen. Die in einer Interpellation von FDP-Präsident Fulvio Pelli (TI) als zentral erachteten Funktionen der UBS würden aber durch andere Marktteilnehmer übernommen, «falls diese aus irgendwelchen Gründen durch die UBS nicht fortgeführt werden sollten».

Auf Grund der aktuellen Einschätzung sei es jedoch wenig wahrscheinlich, dass der UBS in den USA die Banklizenz entzogen werde, schreibt der Bundesrat auf eine Interpellation von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG).

Wenig wahrscheinlich sei es auch, dass die US-Behörden im jetzigen Zeitpunkt ein einzelnes QI-Abkommen kündigen würden. Der vom US-Fiskus mit den Banken ausgehandelte Status des so genannten Qualified Intermediary (QI) ist Voraussetzung dafür, dass eine Bank mit US-Wertschriften handeln kann.

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf das Amtshilfegesuch, dass die US-Behörden in der UBS-Steueraffäre inzwischen in der Schweiz eingereicht haben.

Die Praxis der Amts- und Rechtshilfe an die USA im Fall von Steuerhinterziehung bei direkten Steuern unterscheide sich dabei nicht von jener an die übrigen Staaten, bekräftigte der Bundesrat. Er nahm damit zu Berichten Stellung, wonach die Amtshilfe in Steuersachen an die USA weiter gehe als an andere Länder.

(ap/bers)

Kommentare aktiv...

H. Wälti, Bern

Verfasst am: 1.9.2008 20:49

UBS

Das wäre wirklich das Letzte, wenn der Bund noch... mehr

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