Schweiz
Neue Ungereimtheiten im Fall Nef
Hat Armeechef Frage falsch verstanden?
Die ehemalige Lebensgefährtin von Armeechef Roland Nef hat die Desinteresse-Erklärung laut Nefs Anwalt erst nach dessen Wahl zum Armeechef unterzeichnet. Nef hatte dies am Donnerstag noch verneint. Gegenüber der «Tagesschau» sagte Anwalt Bernhard Rüdy jetzt allerdings, Nef habe die entsprechende Frage auf den Zeitpunkt des Amtsantritts und nicht auf den Zeitpunkt seiner Wahl durch den Bundesrat bezogen.
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«Die schriftliche Desinteresse-Erklärung wurde erst Ende September 2007 abgegeben», sagte Rüdy in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS. Diese Erklärung sei Teil der Vereinbarung zwischen Nef und seiner Ex-Partnerin gewesen.
Eine schriftliche Zusicherung der Frau, dass sie kein Interesse an der Weiterverfolgung der von ihr eingereichten Anzeige wegen Nötigung mehr habe, lag damit erst knapp vier Monate nach der Wahl von Nef zum Armeechef durch den Bundesrat vor.
Vorher sei nichts Schriftliches vorgelegen, so Rüdy weiter. Damit widerspricht Rüdy den Aussagen seines Mandanten. Nef hatte bei seinem Auftritt am Donnerstag vor den Medien die Frage, ob es zutreffe, dass die Erklärung seiner Ex-Freundin erst nach der Ernennung durch den Bundesrat am 8. Juni 2007 unterzeichnet worden war, nach einem kurzen Zögern mit «Nein» beantwortet.
Gegenüber der «Tagesschau» erklärte Rüdy diesen Widerspruch damit, dass der Armeechef die Frage nicht auf den Zeitpunkt der Wahl im Sommer 2007, sondern den Zeitpunkt des Amtsantrittes im Januar 2008 bezogen habe.
Bundesrat Samuel Schmid hatte am Freitag vor den Medien gesagt, er habe sich vor der Wahl im Bundesrat auf mündliche Zusagen Nefs verlassen, dass die Strafuntersuchung eingestellt werde. Auf Einsicht ins Dossier verzichtete der Verteidigungsminister.
Die Unklarheiten über die schriftliche Erklärung und damit die rechtskräftige Einstellung des Verfahrens ändern allerdings nichts an der Tatsache, dass Nef die mit VBS-Chef Samuel Schmid getroffene Vereinbarung einhielt.
Schmid und Nef waren nämlich übereingekommen, dass das Verfahren bis zum Amtsantritt Anfang 2008 eingestellt sein müsse.
Die Beförderung zum Korpskommandanten Ende 2007 und der Amtsantritt auf den 1. Januar 2008 wären nicht möglich gewesen, wenn das Verfahren noch hängig gewesen wäre.
(ap/sda/fref/horm)
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N. krencker, bern
Verfasst am: 21.7.2008 14:01
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G. Witschard, Stäfa
Verfasst am: 20.7.2008 9:36
Käfer
Als Käfer bin ich mich gewohnt zu SUCHEN. Ich... mehr
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Verfasst am: 20.7.2008 9:35
Unter den 26 Wortmeldungen...
....kann jeder sachlich und tolerant denkender... mehr
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