Inhalt

Die Causa Nef im Zeitraffer

Freitag, 18. Juli 2008, 15:38 Uhr, Aktualisiert 18:24 Uhr

Wirbel um den Armeechef

Der Wirbel um die Ernennung von Roland Nef zum Armeechef hat begonnen, als die Sonntagspresse über ein Jahr nach der Wahl durch den Bundesrat eine frühere Strafanzeige aufgedeckte. In der Folge ein Überblick über die wichtigsten Ereignisse im Fall Nef.

Videoplayer
Medienkonferenz von Samuel Schmid in voller Länge

8. Juni 2007: Brigadier Roland Nef wird vom Bundesrat auf Vorschlag von Verteidigungsminister Samuel Schmid überraschend zum Armeechef ernannt. Er löst Anfang 2008 Christophe Keckeis ab.

13. Juli 2008: Die «SonntagsZeitung» enthüllt, dass Nef zum Zeitpunkt seiner Wahl in ein Strafverfahren verwickelt war, das durch eine Anzeige seiner früheren Lebenspartnerin ausgelöst worden war. Das VBS weist darauf hin, dass das Verfahren Ende 2006 durch eine Anzeige «in einer rein privaten Angelegenheit» ausgelöst und im Herbst 2007 eingestellt worden sei. Zur Art des Verfahrens macht das VBS keine Angaben. Mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Regierungssitzungen verweigert das Departement auch Auskunft zur Frage, ob Schmid den Bundesrat vor dem Wahlentscheid über das laufende Verfahren gegen Nef informiert habe. Nef selber ist nicht erreichbar.

14. Juli 2008: Das VBS bestätigt, dass Schmid den Bundesrat nicht über das Verfahren gegen Nef informiert hatte. Er habe dies nicht für nötig befunden. Denn er habe mit Nef vereinbart, dass das Verfahren bei seinem Amtsantritt durch Einstellung erledigt sein müsse. Andernfalls seien eine Beförderung und ein Amtsantritt nicht möglich. Schmid will die Information der Regierung und der Parlamentskommissionen über das damalige Verfahren nun aber nachholen.

15. Juli 2008: Erstmals äussert sich Nef selber, und zwar in einer schriftlichen Erklärung seiner Anwälte und im Einvernehmen mit der Anwältin seiner ehemaligen Partnerin. Demnach ging es bei dem Verfahren gegen ihn nicht um häusliche Gewalt. Er verwies auf ein Stillschweigeabkommen, das er und seine damalige Partnerin abgeschlossen hätten, und argumentierte, die Verfahrenseinstellung zeige, dass es am öffentlichen Interesse einer Strafverfolgung gegen ihn gefehlt habe. Andernfalls wäre Nötigung als Offizialdelikt von Amtes wegen verfolgt worden, und zwar unabhängig von der Desinteresseerklärung der früheren Partnerin.

16. Juli 2008: Zu einem Bericht von Schweizer Radio DRS, wonach Nef bei der Verfahrenseinstellung eine Wiedergutmachungszahlung an seine ehemalige Partnerin geleistet haben soll, gibt es keine Stellungnahmen vom VBS und von Nef.

17. Juli 2008: Nef kündigt in einer über seine Anwälte verbreiteten Stellungnahme Klagen gegen Medien an. Vor den Bundeshausmedien bezeichnet er sich später als Opfer einer Rufmord-Kampagne. Er habe gegen den «Blick» Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung erstattet. Ein Rücktritt komme nicht in Frage. Er habe kein Schweigegeld, aber eine Wiedergutmachungszahlung geleistet. Zum Inhalt des damaligen Verfahrens machte Nef mit Hinweis auf die Stillschweigevereinbarung weiterhin keine Angaben, räumte aber ein, dass ihm die Ablösephase bei der Trennung von seiner Partnerin schwer gefallen sei und er nicht immer besonnen gehandelt habe.

(ap/buet)

Kommentare aktiv...
Dieser Artikel wurde archiviert. Die Kommentarmöglichkeit wurde deshalb deaktiviert. Vielen Dank für Ihr Interesse.